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Swim & Fun 1085 Bedienungsanleitung Seite 95

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11. Die Einführung der F-Gas-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014 ber fluorierte Treibhausgase und ur Aufhe-
bung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Dichtheitskontrollen
Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von f nf Tonnen
CO
-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass
2
die Einrichtung auf Undichtigkeiten kontrolliert wird.
Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von f nf Tonnen CO
mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO
überprüft werden.
Bild von Äquivalent CO
Von 2 bis 30 kg Last = 5 bis 50 Tonnen
ie erp ic tung ur
chend 5 Tonnen CO
us ildung und ertifi ierung
Der Betreiber der jeweiligen Anwendung stellt sicher, dass das betroffene Personal die notwen-
digen ertifi ierungen erhalten hat, wonach ausreichende Kenntnis der Vorschriften und Normen
sowie die notwendige Kompetenz im Zusammenhang mit Vermeidung von Emissionen und Rück-
gewinnung von fluorierten Treibhausgasen und der Sicherheit im Umgang mit dem entsprechenden
Typ und Größe der Ausrüstung erforderlich ist.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
1. Die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für
jede einzelne dieser Einrichtungen Aufzeichnungen, die die folgenden Angaben enthalten:
Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treibhausgase.
Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der Installation, Instandhaltung oder
aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurde.
Angaben da u, ob die eingeset ten fluorierten Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet wur-
den, einschließlich des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage und
gegebenenfalls deren ertifi ierungsnummer.
Menge der r ckgewonnenen fluorierten Treibhausgase.
Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, instand gehalten und,
wenn zutreffend, repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls der Nummer sei-
nes ertifikats. Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen
Ma nahmen ur R ckgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase, falls die Ein-
richtung stillgelegt wurde.
2. Der Betreiber bewahrt genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf. Unterneh-
men, die Tätigkeiten für den Betreiber ausführen, bewahren Kopien der Aufzeichnungen min-
destens fünf Jahre lang auf.
MV-1085-1086-1093-11-2017 . © Alle Rechte vorbehalten, Swim & Fun Skandinavia ApS
(CO
Belastung in Kilogramm und Tonnen).
2
2
Belast g i
o e
CO
2
rlic en ontrolle etreffend a
2
-Äquivalent enthalten, müssen mindestens alle 12 Monate
2
-Äquivalent oder
2
figkeit der r f ge
Jedes Jahr
a 2
kg entspre-
artung oder
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