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Schnittdruck- Und Vorschubeinstellung; Kühlschmiermitte; Schwallkühlung; Sprühkühlung (Sonderzubehör) - Behringer Hbp313A Betriebsanleitung

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BEHRINGER
Betriebsanleitung
HBP313A-(G)KGT
BA83110
Stand 46/04
5.8 Schnittdruck- und Vorschubeinstellung
Die Vorschubgeschwindigkeit kann am Stromregelventil stufen los eingestellt werden. Mit
dem Schnittdruckregler wird das hydraulische Überlastungsventil entsprechend dem zu
sägenden Material vorgespannt:
- Für Profilmaterial:
Einstellung 1-3
- Für normalen Stahl, wie z.B. C15-C45:
Einstellung 4-6
- Für hochfesten Stahl:
Einstellung 7-9
Bei neuen Sägebändern ist die Vorschubeinstellung für die ersten Schnitte ca. 50 %
niedriger zu wählen.
Während des Sägevorganges bei normalem Vollmaterial soll der Manometer für den
Schnittdruck 0 anzeigen. Ein Druckanstieg an diesem Manometer zeigt an, dass das
Überlastventil den Sägevorschub zurückregelt. Bei Profilmaterial ist dieses Zurückregeln
beabsichtigt z.B. wenn das Sägeband bei einem Träger den Quersteg sägt.
5.9 Kühlschmiermittel
5.9.1
Schwallkühlung
Nach dem Einschalten des Sägeantriebes ist die Kühlschmiermittelzufuhr zur Schnittstelle
einzustellen, Dazu werden die Absperrventile am Kühlschmiermittelverteiler entsprechend
geöffnet.
An
der
feststehenden
Bandführung
wird
Kühlschmiermittel
zum
Kühlen
der
Hartmetallbacken und zum Abspülen der Späne benötigt.
An der beweglichen Bandführung wird die KühIschmiermittelzufuhr so eingestellt, dass
Emulsion zur Schnittstelle gelangt.
Für Sägebetrieb ohne Kühlschmiermittel kann im Menü "Schaltfunktionen" (Seite 13) die
Kühlschmiermittelpumpe abgeschaltet werden.
Bei abgeschalteter Kühlschmiermittelpumpe darf die Bandgeschwindigkeit nicht zu hoch
eingestellt werden, damit die Bandführungen nicht heiß laufen können.
5.9.2
Sprühkühlung (Sonderzubehör)
Ist die Maschine mit Sprühkühlung ausgerüstet, kann im Menü "Schaltfunktionen" (Seite
13) je nach Bedarf umgeschaltet werden. Dies empfiehlt sich bei dünnwandigen Teilen,
die keinen wesentlichen Späneanfall verursachen.
Technische Hinweise, siehe Anhang.
Rev 5 (08.05.08)
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