EXTRAFLAME S.p.A., mit Sitz in der Via dell'Artigiananto 10 in Montecchio Precalcino (VI) übernimmt für dieses Produkt eine Garantie für Herstellungsfehler und
Materialschäden von 2 (zwei) JAHREN ab dem Kaufdatum. Die Garantie verfällt, wenn der Mangel an Konformität dem Verkäufer nicht innerhalb von zwei Monaten
nach Entdeckung mitgeteilt wird.
Die Haftung von EXTRAFLAME S.p.A. ist auf die Lieferung des Geräts beschränkt, das gemäß den Regeln der Technik zu installieren ist. Dabei sind die entsprechenden mit
dem erworbenen Produkt gelieferten Anleitungen und Broschüren, sowie die geltenden Gesetzesvorschriften zu beachten. Die Installation muss durch autorisiertes
Personal durchgeführt werden und unter der Haftung des Auftraggebers ausgeführt werden, der die volle Verantwortung für die endgültige Installation und
den sich daraus ergebenden Betrieb des installierten Produkts übernimmt. Es besteht keinerlei Haftung seitens der Firma EXTRAFLAME S.p.A. im Fall einer
Nichteinhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen.
WARNUNG
Es ist unerlässlich eine Funktionsprüfung des Produkts auszuführen, bevor der entsprechende Ausbau des Mauerwerks beendet wird (Estrichunterbau, Außenverkleidung,
Lisenen, Wandanstriche, etc.). EXTRAFLAME S.p.A. übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden und die daraus entstehenden Kosten zur Wiederherstellung der
oben genannten Bauelemente, auch nicht, wenn diese im Anschluss an einen Austausch schlecht funktionierender Einzeltteile erfolgen sollte.
XTRAFLAME S.p.A. versichert, dass all seine Produkte mit Materialien höchster Qualität und Verarbeitungstechniken, die deren volle Leistungsfähigkeit gewährleisten,
hergestellt werden. Wenn während des normalen Gebrauchs defekte oder schlecht funktionierende Bauteile festgestellt werden, erfolgt das Auswechseln dieser Teile
kostenlos zur Abholung beim Wiederverkäufer, der den Verkauf vollzogen hat.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE :
GÜLTIGKEIT
Die Garantie wird unter folgenden Bedingungen als gültig anerkannt:
1.
Der Käufer schickt innerhalb von 8 Tagen nach Kaufdatum den komplett ausgefüllten beigelegten Abschnitt ab. Das Kaufdatum muss mittels eines vom Verkäufer
ausgestellten, gültigen Kaufbelegs bestätigt werden.
2.
Das Gerät wurde gemäß den dazu geltenden Bestimmungen und den in der mitgelieferten Anleitung enthaltenen Vorschriften durch qualifi ziertes Fachpersonal
installiert.
3.
Das Gerät muss wie in der Bedienungsanleitung, die mit allen Produkten mitgeliefert wird, beschrieben verwendet werden.
4.
Das Garantiezertifi kat wurde vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben sowie vom Händler bestätigt.
5.
Das Dokument, das die Garantie bescheinigt, wurde ausgefüllt und zusammen mit dem Kaufbeleg dem Verkäufer übergeben und wird pfl ichtgemäß aufbewahrt
und dem Personal des Technischen Kundendienstzentrums von Extrafl ame S.p.A. bei einem Eingriff vorgelegt.
In den folgenden Fällen wird die Garantie nicht anerkannt:
6.
Die oben beschriebenen Garantiebedingungen wurden nicht eingehalten.
7.
Der Einbau ist nicht entsprechend den einschlägig geltenden Bestimmungen und den Vorgaben des mit dem Gerät gelieferten Betriebs- und Wartungshandbuchs/-
broschüre erfolgt.
8.
Nachlässigkeit des Kunden im Sinne falscher oder unterlassener Wartung des Produkts
9.
Die vorhandenen Elektro- und Wasserversorgungsanlagen entsprechen nicht den geltenden Bestimmungen.
10.
Es wurden Schäden durch Witterungsfaktoren, chemische und elektrochemische Stoff e, unsachgemäße Verwendung des Produkts, Änderungen und
Manipulationen des Produkts, Unwirksamkeit oder Unangemessenheit des Rauchfangs bzw. anderer Ursachen hervorgerufen, die nicht auf die Herstellung des
Produkts zurückzuführen sind.
11.
Verbrennung von Materialien, die nicht mit den im mitgelieferten Handbuch/Broschüre beschriebenen übereinstimmen
12.
Bei allen Transportschäden. Es wird daher empfohlen, die Ware beim Empfang sorgfältig zu prüfen und den Händler sofort über Schäden zu informieren und
einen Vermerk auf dem Transportdokument und der beim Spediteur verbleibenden Kopie dieses Dokumentes anzubringen.
Extrafl ame S.p.A. haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt an Personen, Sachen oder Haustieren infolge der Nichteinhaltung der im mitgelieferten Handbuch/
Broschüre enthaltenen Vorgaben entstanden sind.
Insbesondere sind die dem normalen Verschleiß ausgesetzten Teile von der Garantie ausgenommen:
Dazu gehören:
Dichtungen, alle Keramik- und Hartglasscheiben, Verkleidungen und Gitter aus Gusseisen oder Ironker, lackierte, verchromte oder vergoldete Teile, Majolika
und Stromkabel.
Farbveränderungen, Risse und kleine Größenunterschiede der Teile aus Majolika stellen keinen Grund zur Beanstandung dar, weil sie natürliche Eigenschaften
des Produktes selbst sind.
Die Teile aus feuerfestem Material
Die Mauerwerksarbeiten
Die Anlagenbauteile für die Produktion von Warmwasser, die nicht von EXTRAFLAME S.p.A. mitgeliefert worden sind (nur bei Produkten mit Wasser).
Der Wärmetauscher ist von der Garantie ausgeschlossen, wenn kein geeigneter Kondensatkreislauf realisiert wird, der eine Mindestrücklauftemperatur des
Geräts von mindestens 55°C garantiert (nur Produkte mit Wasser).
Weitere Klauseln:
Ausgenommen aus der Garantie sind ggf. Arbeiten zur Kalibrierung und Einstellung des Produkts entsprechend der Brennstoff - oder Installationsart.
Werden Bauteile ausgewechselt, verlängert sich die Garantie nicht.
Für den Zeitraum des Geräteausfalls wird kein Schadensersatz gewährt.
Diese Garantie ist nur für den Käufer gültig und ist nicht übertragbar.
Empfohlene Überprüfung (kostenpfl ichtig):
Extrafl ame S.p.A. empfi ehlt, die Funktionsprüfung des Produkts vom Kundendienst ausführen zu lassen, der alle Informationen für seine korrekte Verwendung zur
Verfügung stellen wird.
GARANTIELEISTUNG
Die Forderung nach einer Garantieleistung ist an den Händler zu richten.
Der Eingriff während der Garantiezeit sieht die Reparatur des Geräts vor, ohne jegliche Belastung wie von den geltenden Gesetzesvorschriften vorgesehen ist.
HAFTUNG
EXTRAFLAME S.p.A. gewährt keinen Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, die vom Gerät verursacht werden oder von ihm abhängen.
GERICHTSSTAND
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Vicenza.
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GARANTIEBEDINGUNGEN
Italienisches Staatsgebiet
GARANTIEBEDINGUNGEN