smart Wallbox Anhang 19
Entsorgungshinweise.
Zu Erhaltung und Schutz der Umwelt, der Verhinderung von Umweltverschmutzung,
und um die Wiederverwertung von Rohstoffen (Recycling) zu verbessern, wurde von
der europäischen Kommission eine Richtlinie (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU und EAG-
VO) erlassen, nach der elektrische und elektronische Geräte vom Hersteller zurückge-
nommen werden, um sie einer geordneten Entsorgung oder einer Wiederverwertung
zuzuführen.
Die Geräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, dürfen innerhalb der Euro-
päischen Union daher nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden:
Bitte informieren Sie sich bei Ihren lokalen Behörden über die ordnungsgemäße Ent-
sorgung.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wieder verwertbar. Mit der Wieder-
verwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.