Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und die Verkaufs- und Lieferbe-
dingungen der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH (www.assaabloy.com/de).
Sollte das Produkt defekt sein, wenden Sie sich an einen unserer Vertriebs-
partner in ihrem Land.
Ein Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn das Produkt geöffnet
wurde. Ausnahmen:
· Schlüssel dürfen ausschließlich zum Einsetzen und Wechseln der Batterie
geöffnet werden („Batteriewechsel", Seite 16, Abb. 9, Seite 106).
· Bei einem Baukastensystem darf die Zylinderlänge nur entsprechend
der jeweiligen Anleitung angepasst werden (ausgenommen FZG).
Bei Verwendung anderer als die in dieser Anleitung genannten Zubehör-
teile kann keine Gewährleistung übernommen werden. Schäden aufgrund
normaler Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäßer Behandlung sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Inanspruchnahme einer Gewähr-
leistung zusammen mit dem Produkt einsenden:
· eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum
· eine Beschreibung des Defekts oder des Reklamationsgrunds
Wartung, Gewährleistung
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