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Buderus Logamax plus GBH172 Serie Bedienungsanleitung Seite 82

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Kondensatableitung
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Kondensatableitung
Das Kondensat aus Gas-Hybridgeräten ist vorschriftsmä-
ßig in das öffentliche Abwassernetz einzuleiten. Entschei-
dend ist, ob das Kondensat vor der Einleitung neutralisiert
werden muss. Das hängt von der Kesselleistung und den
jeweiligen Bestimmungen der Unteren Wasserbehörde
ab (
Tabelle 21). Für die Berechnung der jährlich anfal-
lenden Kondensatmenge gilt das Arbeitsblatt A 251 der
Abwassertechnischen Vereinigung (ATV). Dieses
Arbeitsblatt nennt als Erfahrungswert eine spezifische
Kondensatmenge von maximal 0,14 kg/kWh.
Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig vor der
Installation über die örtlichen Bestimmungen
der Kondensateinleitung zu informieren. Zu-
ständig ist die kommunale Behörde für Ab-
wasserfragen.
Neutralisationspflicht
Kesselleistung in kW
≤ 25
> 25 bis ≤ 200
> 200
Tab. 21 Neutralisationspflicht bei Gas-Hybridgeräten
1) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Ablei-
tung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen und bei
Gebäuden und Grundstücken, deren Ablaufleitungen die Mate-
rialanforderungen nach dem ATV-Arbeitsblatt A 251 nicht erfül-
len.
2) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Gebäu-
den, bei denen die Bedingung einer ausreichenden Vermi-
schung (
Tabelle 22) mit häuslichem Abwasser (im Verhältnis
1:25) nicht erfüllt ist.
Kesselleistung
1)
in kW
25
50
Tab. 22 Bedingungen für eine ausreichende Vermischung von Kondensat mit häuslichem Abwasser
1) Feuerungswärmeleistung
2) Maximalwerte bei einer Systemtemperatur 40/30 °C und 2000 Betriebsstunden
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Neutralisation
1)
nein
2)
nein
ja
Kesselbelastung
2)
Kondensatmenge
3
in m
/a
7
14
Bei Kleinanlagen mit weniger als 25 kW Leistung besteht
keine Neutralisationspflicht (
Abwässer nicht in eine Kleinkläranlage fließen oder wenn
die Ablaufleitungen den Materialanforderungen des
ATV-Arbeitsblattes A 251 entsprechen.
Werkstoffe für Kondensatschläuche
Geeignete Werkstoffe für Kondensatschläuche nach dem
ATV-Arbeitsblatt A 251 sind
• Steinzeug-Rohre (nach DIN-EN 295-1)
• PVC-Hart-Rohre
• PVC-Rohre (Polyethylen)
• PE-HD-Rohre (Polypropylen)
• PP-Rohre
• ABS-ASA-Rohre
• nicht rostende Stahl-Rohre
• Borsilikatglas-Rohre
Wenn die Vermischung des Kondensats mit häuslichem
Abwasser mindestens im Verhältnis 1:25 sichergestellt
ist (
Tabelle 22), dürfen verwendet werden
• Faserzement-Rohr
• Guss- oder Stahl-Rohr nach DIN 19522-1 und
DIN 19530-1 und 19530-2
Nicht geeignet zur Ableitung von Kondensat sind Rohrlei-
tungen aus Kupfer.
Ausreichende Vermischung
Eine ausreichende Vermischung des Kondensats mit
häuslichem Abwasser ist bei Einhaltung der Bedingungen
in Tabelle 22 gegeben. Die Angaben beziehen sich auf
2000 Vollbenutzungsstunden entsprechend der Richtli-
nie VDI 2067 (Maximalwert).
Anzahl Mitarbeiter in
Büro- und Betriebs-
2)
gebäuden
≥ 10
≥ 20
Logamax plus GBH172 – 6 720 647 606 (201 /0 )
Tabelle 21), wenn die
Anzahl Wohnungen in
2)
Wohngebäuden
≥ 1
≥ 2
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