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Buderus Logamax plus GBH172 Serie Bedienungsanleitung Seite 103

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Schächte für Abgasleitungen
Schächte für Abgasleitungen dürfen nicht
anderweitig genutzt werden.
Abgasleitungen, die Geschosse überbrücken, müssen in
Gebäuden in eigenen Schächten angeordnet werden.
Ausnahmen
• Abgasleitungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 1
und 2, wenn die Abgasleitung nicht durch mehr als
eine Nutzungseinheit führt. Gebäudeklasse 1 und 2
sind Gebäude mit einer Höhe der Fußboden-Ober-
kante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein
Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberflä-
che im Mittel bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nut-
zungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m
oder
• einfach belegte Abgasleitungen im Aufstellraum der
Feuerstätte oder
• unter Unterdruck betriebene Abgasleitungen, die
– eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten (Kennzeichnung L90 oder höher) und
– in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 eine
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten
(Kennzeichnung L30 oder höher) aufweisen.
Mehrere Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht
sind nur zulässig, wenn
• die Abgasleitungen aus nicht brennbaren Baustoffen
bestehen oder
• die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoss
aufgestellt sind oder
• eine Brandübertragung zwischen den Geschossen
durch eine selbsttätige Absperrvorrichtung oder
andere Maßnahmen verhindert wird oder
• eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung der Abgasleitung vorliegt.
Die Schächte müssen
• eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minu-
ten und
• in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 eine Feuer-
widerstandsdauer von mindestens 30 Minuten
aufweisen.
Logamax plus GBH172 – 6 720 647 606 (201 /0 )
Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb
Verlegung von Solarleitungen in bestehende
Schächte für Abgasleitungen
In Abweichung zur Musterfeuerungsverordnung § 7
Abs. 5 FeuVO ist die nachträgliche Verlegung von
Solarleitungen in bestehende Schächte für Abgasleitun-
gen unter folgenden Voraussetzungen für vertretbar:
• Die nachträgliche Verlegung von Solarleitungen in
• Die Wärmeabgabe von Solarleitungen sowie von
2
;
• Der sichere Betrieb der Feuerungsanlage ist durch
• Die Innenwandung des Schachtes muss glatt und
• Der lichte Abstand zwischen Solarleitung (einschließ-
• Die verbleibenden Querschnitte der Öffnungen in den
• Die Solarleitungen einschließlich ihrer Dämmung müs-
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bestehende Abgasschächte wird auf Gebäude der
Gebäudeklassen 1 und 2 (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und
2 MBO) und auf Solarleitungen mit dem Trägermedium
Wasser beschränkt.
Armaturen ist durch eine Wärmedämmung nach Maß-
gabe der Energieeinsparverordnung vom 16. Novem-
ber 2001, Anhang 5, Tabelle 1 zu begrenzen.
Abweichend davon können aus bauaufsichtlicher Sicht
die Mindestdicken der Wärmedämmung halbiert wer-
den. Die Dämmschichten müssen gegen die maximal
auftretenden Temperaturen in den Solarleitungen
sowie gegen die Temperaturbelastung durch die
Abgasanlage beständig sein.
eine Berechnung nach DIN EN 13384-1: 2003 03
sicherzustellen.
ohne Vorsprünge sein; eine allseitig ausreichende Hin-
terlüftung (Ringspalt) der Abgasleitung muss auch
nach dem Einbau der Solarleitung gewährleistet sein.
Die Standsicherheit der Abgasanlage und die dauer-
hafte Halterung der Solarleitungen und des Fühlerka-
bels müssen sichergestellt sein. Ein Kontakt zwischen
der Abgasleitung und den wärmegedämmten Solarlei-
tungen muss auf Dauer ausgeschlossen sein.
lich Wärmedämmung) und Abgasleitung muss
– bei rundem Querschnitt der Abgasleitung in rechte-
ckigen Schächten mindestens 2 cm
– bei rundem Querschnitt der Abgasleitung in runden
Schächten mindestens 3 cm und
– bei rechteckigem Querschnitt der Abgasleitung in
rechteckigen Schächten mindestens 3 cm betra-
gen.
Schachtwänden zur Durchführung von Solarleitungen
sind fachgerecht zu verschließen.
sen in ihrer Temperaturbeständigkeit den Anforde-
rungen an die Abgasleitung entsprechen.
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