Herunterladen Diese Seite drucken

Buderus Logamax plus GBH172 Serie Bedienungsanleitung Seite 100

Werbung

9
Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb
9.1.3
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beach-
ten. Der Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen und andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind z. B.
in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs-
und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materia-
lien oder Flüssigkeiten dürfen nicht in der
Nähe des Gas-Hybridgeräts gelagert oder
verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Hybridge-
räts und der Abgasleitung beträgt weniger als 85 °C.
Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren Bau-
stoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden (
Abschnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausgeführt
werden.
100
DVGW-TRGI 2008,
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasge-
räte nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefordert
ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert werden.
Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Bauart B
sind
• Bäder und Toiletten ohne Außenfenster, die über Sam-
melschächte und Kanäle ohne Motorkraft entlüftet
werden
• Räume oder Wohnungen, aus denen Gebläse Luft
absaugen
Ausnahmen
– Die Aufstellräume haben ausreichende Öffnungen
ins Freie.
– Die Abgase werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 626 mit Hilfe von Gebläsen über Lüftungs- und
Abgasablagen abgeführt.
– Die in Abschnitt 8.2.2.3 der DVGW-TRGI 2008 auf-
geführten Maßnahmen werden eingehalten.
• Räume oder Nutzungseinheiten, in den Feuerstätten
(z. B. Kamine), die bestimmungsgemäß offen betrieben
werden können, aufgestellt sind
Ausnahmen
– Die Anforderungen in Abschnitt 9.2.1, erster Absatz
der DVGW-TRGI 2008 werden im Einzelfall erfüllt.
– Die Gas-Hybridgeräte befinden sich in Räumen, in
denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb
offener Kamine nicht gefährdet werden kann.
– Die offenen Feuerstätten haben eine eigene Ver-
brennungsluftzufuhr.
Bedingungen an Aufstellräume
Gasgeräte der Bauart B
23P
sen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie füh-
rende Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm
zwei Öffnungen von je 75 cm
Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnit-
ten haben.
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung hin-
ausgehende Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen Quer-
schnitt nicht vermindern.
Gasgeräte der Bauart B
33
ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden
kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden,
wenn die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr und ord-
nungsgemäße Abgasabführung sichergestellt ist (Raum-
luftverbund nach DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2.2).
Logamax plus GBH172 – 6 720 647 606 (201 /0 )
(alte Benennung B
) müs-
23
2
oder
2
oder Rohrleitungen ins
2
erforderlich.
dürfen in Räumen mit oder
8 2

Werbung

loading