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Lagoon C40 Bedienungsanleitung Seite 99

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HANDLING
10.1 Vorbereitung
n
Zur eventuellen Inanspruchnahme der Gewährleistung in dem Fall,
dass bestimmte Ausrüstungen versagen sollten, müssen das erste
Zuwasserlassen und die ersten Versuche der verschiedenen Ausrüs-
tungen von Ihrem Vertragshändler übernommen werden.
Die späteren Handlingarbeiten müssen mit größtmöglicher Sorgfalt
von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Falls die Werft LAGOON den Vorgang nicht selbst verantwortet, kann
sie keine Haftung für Handlingfolgeschäden übernehmen.
Sollten Sie später in die Lage kommen, dass Sie das Zuwasserlassen
selbst übernehmen, sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen:
- Die Sensoren am Unterwasserschiff in die Gehäuse einfahren (zur
Vermeidung von Beschädigungen durch die Kranstropps).
- Die Sauberkeit der Seewasser-Einlasssiebfilter kontrollieren.
- Sämtliche Seewasser- und Ablassventile schließen (Geschirrspülen,
Waschbecken, WCs, Motoren).
- Den Zustand der Opferanoden und ihren richtigen Sitz überprüfen.
Die Anoden dürfen nie angestrichen werden.
10.2 Kranen
n
- Einen Festmacher für das Vorschiff, einen für achtern und die Fender
klarmachen.
Beim Kranen darauf achten, dass die Hebegurte weder auf
irgendwelchen Geräten (Echolot, Speedometer etc.) noch auf den
Propellern aufliegen.
Der Kranhaken muss mit einem Rahmen oder einer Spreizvorrichtung
zwischen den beiden Stropps ausgestattet sein.
Die Stropps dürfen nicht direkt an den Haken gehängt werden, da sonst
eine unzulässige Stauchbelastung auf den Rumpf ausgeübt würde.
- Beim Kranen vorsichtig manövrieren.
- Die Bootsbewegung wird mithilfe der Festmacher kontrolliert.
GEFAHR
Während des Kranens keinesfalls an Bord oder unter
dem Boot bleiben.
10.3 Mastsetzen und -abbau
n
Zum Mastsetzen und -abbau ist die Kompetenz eines Fachmanns er-
forderlich.
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HANDLING
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