Wiederverkäufer müssen für ihr Produkt eine Risikobeurteilung durchführen,
INFO
die Restgefahren abdeckt. Diese Risikobeurteilung muss auch Maßnahmen zur
Risikominderung enthalten oder auf das Handbuch des Produkts verweisen.
Die Charta der französischen Sprache (La charte de la langue française) oder Bill
INFO
101 (Loi 101) sichert der Bevölkerung von Quebec das Recht zu, geschäftliche und
kommerzielle Tätigkeiten auf Französisch auszuüben. Das Gesetz gilt für alle Produkte,
die in Quebec verkauft und verwendet werden.
Für Tischsysteme, die in Quebec verkauft oder verwendet werden, müssen die
Wiederverkäufer alle produktrelevanten Texte auf Französisch zur Verfügung stellen.
Diese beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
•
Betriebsanleitungen.
•
Alle anderen Dokumente zur Produktdokumentation, einschließlich der
Datenblätter.
•
Beschriftungen auf dem Produkt (z. B. Etiketten), einschließlich solcher auf der
Produktverpackung.
•
Garantiezertifikate.
Der französischen Beschriftung darf eine Übersetzung hinzugefügt werden, jedoch
darf keine Beschriftung in einer anderen Sprache stärker hervorgehoben werden als
die französische.
3 LIEFERUMFANG
Der Standardlieferumfang für den DMP240 besteht nur aus dem Power Hub. Alle anderen Komponenten, die
für die Installation des DMP240 erforderlich sind (z.B. Montageschrauben), müssen vom Wiederverkäufer
separat bereitgestellt werden.
4 AUSPACKEN
Achten Sie beim Auspacken darauf, elektrostatische Entladungen zu vermeiden.
HINWEIS
Bei Schäden, die auf elektrostatische Entladung zurückzuführen sind, entfallen die
Garantieansprüche.
Zum Auspacken gehen Sie wie folgt vor:
1. Nehmen Sie alle Komponenten aus der Verpackung.
2. Überprüfen Sie den Inhalt der Verpackung auf Vollständigkeit und Beschädigungen.
3. Stellen Sie das Handbuch dem Bedienpersonal zur Verfügung.
4. Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial.
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial umweltgerecht. Denken Sie daran,
HINWEIS
Kunststoffteile von der Kartonverpackung zu trennen.
DMP240 - MONTAGEANLEITUNG // SEITE 8