Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch zum
Beispiel Dekostoffe in der näheren Umgebung
sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 5)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers
muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch
zum Beispiel zu Dekostoffen ein Abstand von min-
destens
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, ein-
gehalten werden.
Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
B ≥ 40 cm,
wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 5)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen
etc. eingehalten werden:
seitlicher Mindestabstand
Tabo, Tabo SL und Tabo Light
ohne seitliche Dekorglasplatten
Tabo, Tabo SL und Tabo Light
mit seitliche Dekorglasplatten
hinterer Mindestabstand
Anleitung_KK20_Tabo_2012_11_06
Brandschutzbestimmungen
inner-
A ≥ 80 cm,
außer-
C = 30 cm
C = 20 cm
D = 20 cm
Funkenschutzvorlage
(siehe Abb. 6)
Fußböden aus brennbaren Materialien, wie Teppich,
Parkett oder Kork, müssen durch einen entspre-
chend dicken Belag aus nicht brennbaren Baustof-
fen, zum Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl,
ersetzt oder geschützt werden. Für diese Schutzvor-
lage müssen folgende Mindestmaße von der Feuer-
raumöffnung an eingehalten werden:
nach vorn: mindestens 50 cm (F),
nach den Seiten: mindestens 30 cm (E).
Wir empfehlen eine Funkenschutzplatte 100 x 100
cm. Wodtke hat passendes Zubehör im Verkaufs-
programm.
Abb. 5: Brandschutzabstände KK 20
Abb. 6: Funkenschutzvorlage KK 20
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