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Brandschutzbestimmungen; Einrichtungsgegenstände Innerhalb Des Strahlungsbereichs; Einrichtungsgegenstände Außerhalb Des Strahlungsbereichs; Funkenschutzvorlage - wodtke Kanjo Anleitung

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Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch zum
Beispiel Dekostoffe in der näheren Umgebung
sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände
innerhalb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 3)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers
muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch
zum Beispiel zu Dekostoffen ein Abstand von min-
destens:
80 cm (A),
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, ein-
gehalten werden.
Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
40 cm (B),
wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände
außerhalb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 3)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen
etc. eingehalten werden.
seitlicher Mindestabstand: C = 20 cm
hinterer Mindestabstand:

Funkenschutzvorlage

(siehe Abb. 4)
Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich,
Parkett oder Kork müssen durch einen entsprechend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum
Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl ersetzt oder
geschützt werden. Für diese Schutzvorlage müssen
folgende Mindestmaße von der Feuerraumöffnung
an eingehalten werden:
nach vorn:
mindestens 50 cm (F),
nach den Seiten: mindestens 30 cm (E).
Wir empfehlen hierzu passend eine runde Funken-
schutzplatte Ø 110 cm, z. B. Wodtke Art.-Nr. 090
080.
Anleitung_KK15-11_Kanjo_2012_11_06

Brandschutzbestimmungen

D = 20 cm
Abb. 3: Brandschutzabstände KK 15-11
Abb. 4: Funkenschutzvorlage KK 15-11
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Diese Anleitung auch für:

Kk 15-11

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