Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch zum
Beispiel Dekostoffe in der näheren Umgebung
sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen. Insbe-
sondere die jeweils örtlich gültigen Vorschriften
und Regeln sind zu beachten.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 3)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers
muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch
zum Beispiel zu Dekostoffen ein Abstand von mindes-
tens:
80 cm (A),
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, einge-
halten werden.
Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
40 cm (B),
wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 3)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen etc.
eingehalten werden:
seitlicher Mindestabstand: C = 40 cm,
hinterer Mindestabstand:
Funkenschutzvorlage
(siehe Abb. 4)
Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich,
Parkett oder Kork müssen durch einen entsprechend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum
Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl ersetzt oder
geschützt werden. Für diese Schutzvorlage müssen
folgende Mindestmaße von der Feuerraumöffnung an
eingehalten werden:
nach den Seiten: mindestens 30 cm (E).
nach vorn:
Anleitung_K100A_Lucky_2016_07_06
Brandschutzbestimmungen
inner-
außer-
D = 10 cm.
mindestens 50 cm (F),
Abb. 3: Brandschutzabstände K100A
Abb. 4: Funkenschutzvorlage K100A
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