Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder
auch zum Beispiel Dekostoffe in der nä-
heren Umgebung sind gegen Hitzeein-
wirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 4)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers
muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch
zum Beispiel zu Dekostoffen ein Abstand von min-
destens
gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, ein-
gehalten werden.
Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände
halb des Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 4)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen
etc. eingehalten werden:
seitlicher Mindestabstand
hinterer Mindestabstand
Funkenschutzvorlage
(siehe Abb. 5)
Fußböden aus brennbaren Materialien, wie Teppich,
Parkett oder Kork, müssen durch einen entspre-
chend dicken Belag aus nicht brennbaren Baustof-
fen, zum Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl,
ersetzt oder geschützt werden. Für diese Schutzvor-
lage müssen folgende Mindestmaße von der Feuer-
raumöffnung an eingehalten werden:
nach vorn: mindestens 50 cm (F),
nach den Seiten: mindestens 30 cm (E).
Wir empfehlen eine Funkenschutzplatte 100 x 100
cm. Wodtke hat passendes Zubehör im Verkaufs-
programm.
Anleitung_KK45_Vivo_Viva_2012_11_06
Brandschutzbestimmungen
inner-
A ≥ 80 cm,
B ≥ 40 cm,
außer-
C ≥ 30 cm
D ≥ 20 cm
Abb. 4: Brandschutzabstände KK 45
Abb. 5: Funkenschutzvorlage
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