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Zipper Maschinen ZI-RD300 Betriebsanleitung Seite 108

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48 GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die
Fa.
ZIPPER
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine
Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten
innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails
beruhen, so wird die Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer
seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa.
Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper
abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht
akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie
der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt
der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur
Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den
Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert.
Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über
Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer, Walzen,
Schneideplatten,
Schneideeinrichtungen,
Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter,
Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend;
Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder
technische Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch
Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e)
Entstandene
Kosten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder
Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät
direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei
mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes.
Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder
Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt.
Die Fa. Zipper besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
SERVICE
Nach Ablauf der Garantiezeit können Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten von entsprechend geeigneten
Fachfirmen durchgeführt werden. Es steht Ihnen auch die ZIPPER MASCHINEN GmbH weiterhin gerne mit
Service und Reparatur zur Seite. Stellen Sie in diesem Fall eine unverbindliche Kostenanfrage
• per Mail an service@zipper-maschinen.at.
• oder nutzen Sie das Online Reklamations- bzw. Ersatzteilbestellformular, zur Verfügung gestellt auf unserer
Homepage – Kategorie SERVICE/NEWS.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
ZI-RD300
Maschinen
gewährt
(
Frachtkosten
www.Zipper-Maschinen.at
für
mechanische
und
Führungen,
Kupplungen,
)
und
Aufwendungen
GEWÄHRLEISTUNG (DE)
elektrische
Bauteile
Dichtungen,
Laufräder,
bei
nichtberechtigten
eine
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