Montage- und Bedienungsanleitung
Ausgangssignal sowohl bei Hilfsenergieausfall als auch bei Leitungsbruch im Steuerstromkreis
denselben Zustand annimmt wie bei Erreichen des Höchstfüllstandes.
5.14 Stromkreise für Hupen und Lampen, die nicht nach dem Ruhestromprinzip geschaltet wer-
den können, müssen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit leicht überprüfbar sein.
5.2 Steuerluft
Die als Hilfsenergie erforderliche Steuerluft muss den Anforderungen für Instrumentenluft genü-
gen und einen Überdruck von (0,14±0,01) MPa (= (1,4±0,1) bar) haben. Verunreinigungen in der
Druckluft dürfen eine Partikelgröße von 100 µm nicht überschreiten und der Taupunkt muss un-
terhalb der minimal möglichen Umgebungstemperatur liegen.
5.3 Fachbetriebe
Mit dem Einbau, Installation, Instandsetzen und Reinigen der Überfüllsicherungen dürfen nur sol-
che Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätigkeiten Fachbetrieb im Sinne von § 19 I WG
sind, es sei denn, die Tätigkeiten sind nach landesrechtlichen Vorschriften von der Fachbetriebs-
pflicht ausgenommen oder der Hersteller der Standaufnehmer und Messumformer führt die obi-
gen Arbeiten mit eigenem, sachkundigem Personal aus.
6 Prüfungen und Wartungen
6.1 Endprüfung
Nach Abschluss der Montage und bei Wechsel der Lagerflüssigkeiten muss durch einen Sach-
kundigen des Fachbetriebes bzw. Betreibers eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau und
einwandfreie Funktion durchgeführt werden.
6.2 Betriebsprüfung
(1) Die Funktionsfähigkeit der Überfüllsicherung ist in angemessenen Zeitabständen, mindestens
aber einmal im Jahr, zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die Art der Über-
prüfung und die Zeitabstände im genannten Zeitrahmen zu wählen. Die Prüfung ist so durchzu-
führen, dass die einwandfreie Funktion der Überfüllsicherung im Zusammenwirken aller Kompo-
nenten nachgewiesen wird.
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Dies ist bei einem Anfahren der Ansprechhöhe im Rahmen einer Befüllung gewährleistet.
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Wenn eine Befüllung bis zur Ansprechhöhe nicht praktikabel ist,
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so ist der Standaufnehmer durch geeignete Simulation des Füllstandes oder des physi-
kalischen Messeffektes zum Ansprechen zu bringen.
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Falls die Funktionsfähigkeit des Standaufnehmers/Messumformers anderweitig erkenn-
bar ist (Ausschluss funktionshemmender Fehler), kann die Prüfung auch durch Simulie-
ren des entsprechenden Ausgangssignals durchgeführt werden.
Weitere Hinweise zur Prüfmethodik können z. B. der Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 4 entnommen
werden.
(2) Hat der Betreiber kein sachkundiges Personal, so hat er die Prüfung von einem Fachbetrieb
durchführen zu lassen.
(3) Ist eine Beeinträchtigung der Funktion der Überfüllsicherungen durch Korrosion nicht auszu-
schließen und diese Störung nicht selbstmeldend, so müssen die durch Korrosion gefährdeten
Anlagenteile in angemessenen Zeitabständen regelmäßig in die Prüfung einbezogen werden.
Hierfür ist ein Prüfplan aufzustellen.
(4) Auf die Betriebsprüfung (wiederkehrende Prüfung) darf bei fehlersicheren Anlageteilen mit
oder ohne Zulassungsnummer verzichtet werden, wenn
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eine Fehlersicherheit gem. AK 5 nach DIN V 19250 oder gleichwertiger Norm nachgewiesen
wurde
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und dies für die geprüften Anlagenteile in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung so
ausgewiesen ist.
6.3 Dokumentation
Die Ergebnisse der Prüfungen nach Nr. 6.1 und 6.2 sind aufzuzeichnen und aufzubewahren.
6.4 Wartung
Der Betreiber muss die Überfüllsicherung regelmäßig warten, soweit dies zum Erhalt der Funkti-
onsfähigkeit erforderlich ist. Die diesbezüglichen Empfehlungen der Hersteller sind zu beachten.
Artikel-Nr. 15 074
Ausgabe 11.2004
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