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GOK LWG 2005 Aufstell-, Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 3

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Montage- und Bedienungsanleitung
AUFBAU
Das Leckagewarngerät besteht aus dem Anzeigegerät zur optischen und akustischen Anzeige,
der Flüssigkeitsansammlung und aus dem Sondenteil zum Eintauchen in das zu erkennende Be-
triebsmedium. Anzeigegerät und Sondenteil werden mittels Kabelleitung verbunden.
Das Anzeigegerät ist zur Wandmontage in trockenen Räumen bestimmt und enthält die Strom-
versorgung, die Anzeige- und Bedienelemente sowie sämtliche Komponenten zur Auswertung
des Sondensignals.
Die Alarmmeldung am Anzeigegerät erfolgt
optisch über rote Leuchtdioden und
akustisch über einen Summer
Zusätzlich verfügt das Anzeigegerät über einen potentialfreien Relaiskontakt für den Anschluss
eines externen Stromkreises, z.B. Brennerpumpe, Warnleuchte oder akustischer Signalgeber.
Das Sondenteil ist mit einem Kaltleiter als Sensor ausgestattet. Entsprechend seiner physikali-
schen Eigenschaften ändert der Kaltleiter bei einer Temperaturänderung seinen elektrischen
Widerstand. Diese Widerstandsänderung wird über eine entsprechende Stromänderung im
Sondenkreis zur Alarmmeldung genutzt.
Sondenteil in 2 Ausführungen:
Standard: Für flexible Verlegung
Behältermontage: Mit Trägerrohr für starre Verlegung
Der Sensor wird an der tiefsten Stelle des zu überwachenden Kontroll- oder Auffangraumes ein-
gebaut.
Erst nach Beseitigung einer eventuellen Leckage erlischt die Alarmmeldung am Anzeigegerät
und das Leckagewarngerät geht wieder automatisch in den Überwachungsmodus.
BETRIEBSMEDIEN
Heizöl EL
Heizöl S
Dieselkraftstoff DK
Schmieröle, Hydrauliköle, Wär-
meträgeröle Q, ungebraucht
Schmieröle, Hydrauliköle, Wär-
meträgeröle Q, gebraucht
Wasser
Öl-Wassergemische
Andere Flüssigkeiten,
andere wassergefährdende
nichtentzündliche Flüssigkeiten
MONTAGE
Vor der Montage ist das Anzeigegerät und das Sondenteil auf Transportschäden zu prüfen.
Die Montage des Leckagewarngerätes ist für
die Erkennung wassergefährdender Stoffe von einem Fachbetrieb im Sinne von § 19 l WHG
die Erkennung wassergefährdender Stoffe von einem Fachbetrieb, wenn dieser nach lan-
desrechtlichen Vorschriften von der Fachbetriebspflicht (§ 19 l WHG) ausgenommen sind,
die Überwachung anderer Betriebsmedien, die als nicht wassergefährdend eingestuft sind,
von einem Elektroinstallations-Fachbetrieb
vorzunehmen. Elektrische Arbeiten sind grundsätzlich von einer ausgebildeten Elektrofachkraft
auszuführen. Diese Forderungen gelten auch für die Inbetriebnahme, Wartung und Instandset-
zung des Leckagewarngerätes.
nach DIN 51603-1
nach DIN 51603-3
nach DIN EN 590
legiert oder unlegiert,
nichtentzündlich mit Flammpunkt > 55 °C
nichtentzündlich mit Flammpunkt > 55 °C, Herkunft und
Flammpunkt müssen vom Betreiber nachgewiesen werden
im Temperaturbereich + 1 bis + 70 °C
Zulässig bei folgender Prüfung mit Nachweis durch GOK:
Sonde in das zu prüfende Betriebsmedium eintauchen. 48 h
im Wärmeschrank bei + 60°C aufbewahren. Danach Funkti-
onsprüfung - wie unter INBETRIEBNAHME, BEDIENUNG
und FUNKTIONSKONTROLLE beschrieben - bei Umge-
bungstemperatur durchführen. Über die durchgeführte Prü-
fung und das Ergebnis ist eine Bescheinigung auszustellen.
Artikel-Nr. 15 074
Ausgabe 11.2004
Seite 3 von 14

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