3 Gewährleistung, Garantie, Haftung
3 Gewährleistung, Garantie, Haf-
tung
Für Gewährleistungs- und Garantieansprüche (bei
Abschluss eines Wartungsvertrages) beachten Sie die
folgenden Punkte.
– Die Gewährleistung beginnt zum Zeitpunkt der
Übergabe der Anlage (Lieferschein, Inbe-
triebnahme-Formular).
– Die Berechnung der Garantiezeit erfolgt ab dem
Zeitpunkt der Erst-Inbetriebnahme.
– Die Gewährleistungszeiträume richten sich nach
dem jeweils gültigen Gesetz.
– Der eingetretene Schaden muss zeitgerecht und
genau gemeldet werden, damit die Ursache abge-
klärt werden kann.
– Die Zuluft in den Kessel darf keine aggressiven
Stoffe (wie z.B. Chlor- oder Fluorverbindungen, ver-
wendet in Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln, Kleb-
stoffen, ...) enthalten. Diese können Korrosion in
Kessel und Kamin verursachen.
– Weist die Anlage trotz fachgerechten Einbaus
(unter Einhaltung der technischen Unterlagen) Män-
gel auf, so leisten wir Gewähr, wenn die Anlage
durch den Werkskundendienst abgenommen
wurde (Inbetriebnahme-Formular).
– Die Garantie gilt für technische, konstruktions-
bezogene Mängel und Mängel bei der Fertigung der
Anlage, die den ordentlichen und reibungslosen
Gebrauch behindern.
– Für von uns nicht erzeugte Teile haften wir nicht,
sind jedoch bereit, die uns gegen den Erzeuger der-
selben wegen des Mangels zustehenden Ansprü-
che an den Käufer abzutreten.
– Bei der Erfüllung der Garantieleistungen / Gewähr-
leistung kommen wir nur für die Montagezeit und
das verwendete Material auf, nicht jedoch für all-
fällige notwendige Fahrten und Aufenthaltskosten
der Monteure oder eventuelle Rückfrachten.
– Für etwaige Folgekosten von Schäden übernimmt
die SOLARFOCUS GmbH keine Haftung.
– Die Reparatur bzw. der Garantieersatz erfolgen
nach unserer Wahl entweder vor Ort oder im Werk
der Firma SOLARFOCUS.
– Ob es sich um eine Nachbesserung oder um einen
kostenlosen Ersatz handelt entscheidet die Firma
SOLARFOCUS.
Entfall der Wartungs-, Gewährleistungs- und
Garantieleistung
Die Wartungs-, Gewährleistungs- und Garan-
tieleistungen entfallen, wenn einer der folgenden
Punkte zutrifft:
– Nichtbeachtung der Hinweise in der Planungs-,
Montage- und Betriebsanleitung.
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– Störungen, die durch die Verwendung von nicht
geeigneten Brennstoffen auftreten
– Durchführung der Inbetriebnahme und Wartung
von nicht zertifizierten Firmen.
– Nicht dokumentierte Inbetriebnahme- und War-
tungs-Checkliste.
– Unsachgemäße Bedienung und vernachlässigte
Wartung und Reinigung.
– Schäden durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer
usw.).
– Schäden durch den Transport.
– Mutwillige Beschädigung.
– Energie- oder Wassermangel, Fehler in der Hydrau-
lik.
– Kein funktionierendes Rücklaufanhebungsmodul
installiert.
– Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen
werden, wenn Eingriffe von unbefugter Hand oder
ohne ausdrückliches Einverständnis des Her-
stellers vorgenommen wurden. Außerdem muss
die Rechnung der Ware innerhalb des vor-
gegebenen Zahlungszieles beglichen worden sein.
– Lackierte Waren lassen sich kaum in Feh-
lerlosigkeit herstellen, deshalb berechtigen kleine
Schäden, welche den ordentlichen Gebrauch nicht
beeinflussen, zu keinen Reklamationsansprüchen.
Haftungsbeschränkung
Die SOLARFOCUS GmbH haftet nicht für Personen-
und Sachschäden begründet durch:
– Nichtbeachtung dieser Anleitung.
– Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des
Produktes
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– Einsatz von nicht qualifiziertem Personal.
– Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile.
– Technische Veränderungen am Produkt durch den
Anlagenbetreiber.
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Betriebsanleitung pellettop