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testo 380 Bedienungsanleitung Seite 10

Feinstaubmessung
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3 Leistungsbeschreibung
Das testo 380 ist für die Brennstoffe gemäß Geräteklasse A, B und
C der VDI 4206-2 zugelassen. Dies entspricht den Brennstoff-
gruppen 1 - 8 gemäß § 3 der 1. BImSchV:
1. Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts,
Steinkohlenkoks
2. Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks
3. Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
3a. Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860,
Ausgabe September 2005
4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender
Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und
Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen
5. naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form
von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde
5a. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts
nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von
Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des
DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung
in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5", Ausgabe August
2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus natur-
belassenem Holz mit gleichwertiger Qualität.
6. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus
anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen
oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtun-
gen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwer-
metalle enthalten.
7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz
sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel
aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und
Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder
Schwermetalle enthalten.
8. Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel
bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreide-
bruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz,
Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den
vorgenannten Brennstoffen.
Für amtliche Messungen nach 1. BImSchV (Schornsteinfeger) und
gemäß VDI 4206 Teil 2 muss das Messgerät halbjährlich von einer
technischen Prüfstelle der Innung für das Schornsteinfeger-
handwerk oder einer anderen von der Behörde anerkannten
Prüfstelle überprüft werden.
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