Zubehör Seitengitter (Option)
Hinweise
· Installierte oder nachgelieferte Seitengitter dienen ausschliesslich dazu, das Risiko des
unbeabsichtigten Herausfallen oder -rollens des erwachsenen Patienten aus dem Bett zu
verringern und nicht dazu, den Patienten am Verlassen des Bettes zu hindern.
Wenn aus medizinischer Sicht zu erwarten ist, dass ein Patient auf irgendeine Art versucht
das Bett zu verlassen, sind andere geeignete Massnahmen zu treffen, um ihn daran zu
hindern. Das gilt auch für Patienten, welche das Seitengitter oder Teile des Bettes durch
Gewaltanwendung beschädigen und sich dadurch selber in Gefahr bringen könnten.
· Das Seitengitter darf nur bei Erwachsenen angebracht werden. Je nach Land sind spezielle
juristische Bestimmungen zur Anwendung eines Seitengitters zu beachten.
· Um die von der Sicherheitsnorm geforderte Höhendifferenz von 22 cm zwischen Matrat-
zenkante und Seitengitter-Oberkante zu erreichen, darf der Matratzenkern nicht dicker als
14 cm sein. Bei Verwendung von besonders dicken Spezialmatratzen (z.B. Antidekubitus-
matratzen) ist ein Seitengitteraufsatz (Art. Nr. 0177021L) erforderlich.
· Die Installation und Bedienung des Seitengitters darf nur von Personen vorgenommen
werden, die in die Handhabung und die damit verbundenen Gefahren vollumfänglich
eingewiesen sind.
· Funktionssicherheit und Zustand des Seitengitters müssen regelmässig (mindestens vor
jeder Anwendung) überprüft werden. Funktionsstörungen müssen sofort und vor jeglicher
weiterer Benutzung des Bettes behoben werden.
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