entfernt und alle Absperrventile geschlossen
werden.
k) Zurückgewonnenes Kältemittel darf nicht in
andere Systeme gefüllt werden, bevor es
gereinigt und untersucht wurde.
10. Aufschriften
Geräte sind entsprechend zu kennzeichnen,
dass sie außer Betrieb gesetzt wurden und
dass das Kältemittel entfernt wurde. Diese
Kennzeichnung sollte mit Datum versehen und
unterschrieben werden. Es ist sicherzustellen,
dass ein Hinweis auf brennbare Kältemittel auf
den Geräten ist.
11. Rückgewinnung
Wenn Kältemittel zwecks Reparatur oder
Außerbetriebsetzung abgesaugt wird, ist
darauf zu achten, dass dies sicher geschieht.
Wenn Kältemittel in Flaschen gefüllt wird, ist
sicherzustellen, dass nur hierfür geeignete
Kältemittelflaschen verwendet werden. Es ist
sicherzustellen, dass ausreichend
Kältemittelflaschen für die Füllmenge der
Anlage bereitstehen. Alle verwendeten
Kältemittelflaschen müssen für das
abzusaugende Kältemittel bestimmt und
entsprechend gekennzeichnet sein (d. h.
spezielle Recyclingflaschen für die
Rückgewinnung von Kältemittel). Die
Kältemittelflaschen müssen ein
Sicherheitsventil und fest angebrachte
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