7.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Gewährleistungsansprüche setzen eine ordnungsgemäße Montage sowie funktionsgerechte
Bedienung und Handhabung voraus. Der Hersteller steht dafür ein, dass sämtliche Zubehörteile
zur Zeit der Lieferung fehlerfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind. Das Unternehmen
übernimmt die Garantiepflicht gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Einsatzweck der Rolltore ist das Öffnen und Verschließen von Öffnungen im Bauwerk. Für
andere, artfremde Einsätze übernimmt das Unternehmen keine Haftung. Die Verwendung der
Torteile zu anderen, artfremden Zwecken ist auch herstellerseitig untersagt.
Für Schäden, die durch Nichtbeachten der Montageanleitung entstehen, übernimmt der Her-
steller keine Haftung. Beim Auf- und Abwickeln des Rolltorpanzers reiben die Profile aufeinander.
Ein möglicher Farbabrieb und Druckstellen sind Ergebnis des normalen Betriebes und nicht zu
vermeiden und stellen deshalb keinen Reklamationsgrund dar. Für Montage und Betrieb der
Rolltore dürfen nur Originalteile der Alutech-Unternehmensgruppe verwendet werden. Bei
Verwendung von anderen Komponenten und Produkten übernimmt das Unternehmen keine
Haftung und alle Schäden, die durch die Verwendung solcher Teile entstehen, fallen nicht unter
die Garantie.
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BETRIEBSANLEITUNG ROLLTORE