Absperr-Kugelhahn „Optigas"
1.
Allgemeine Angaben
1.1 Gültigkeit der Anleitung
Diese Anleitung gilt für den Absperr-Kugelhahn
„Optigas" Typ 30164..
1.2 Lieferumfang
Prüfen Sie Ihre Lieferung auf Transportschäden
und Vollständigkeit.
Der Lieferumfang umfasst:
• Absperr-Kugelhahn „Optigas"
• Betriebsanleitung
1.3 Kontakt
Kontaktadresse
OVENTROP GmbH & Co. KG
Paul-Oventrop-Straße 1
59939 Olsberg
Deutschland
Technischer Kundendienst
Telefon: +49 (0) 29 62 82-234
1.4 Urheber- und Schutzrechte
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt.
Sie ist ausschließlich für die mit dem Produkt
beschäftigten Personen bestimmt.
1.5 Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Oventrop GmbH & Co. KG,
dass dieses Produkt in Übereinstimmung mit
den grundlegenden Anforderungen und den
einschlägigen Bestimmungen der betreffenden
EU-Richtlinien hergestellt wurde.
Die Konformitätserklärung kann beim Hersteller
angefordert werden.
301640481-V01.06.2018
Allgemeine Angaben
1.6 Verwendete Symbole
Kennzeichnet wichtige Informati-
onen und weiterführende Erläute-
rungen.
Handlungsaufforderung
f
•
Aufzählung
1.
Feste Reihenfolge. Handlungs-
schritte 1 bis X.
2.
Ergebnis der Handlung
Z
2.
Sicherheitsbezogene
Informationen
2.1 Normative Vorgaben
Beachten Sie bei der Installation die rechtlichen
Vorschriften.
Es gelten die aktuell gültigen Normen, Regeln
und Richtlinien.
• EN 331
• Örtlich geltende Vorschriften, wie z.B.
DVGW G600 (TRGI)
2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungs-
gemäßer Verwendung des Produktes gewähr-
leistet.
Der Gaskugelhahn „Optigas" ist hauptsächlich
für die Installation in Leitungen für Brenngase
vorgesehen. Die Armatur kann aber auch für
Wasser, Wasser-Glykol-Gemische, Heizöle und
Dieselkraftstoffe sowie Luft eingesetzt werden.
Die Verwendung für andere gasförmige und
flüssige Medien ist nur bestimmungsgemäß,
wenn eine Beschädigung der Werkstoffe des
Kugelhahns ausgeschlossen ist.
Jede darüber hinausgehende und/oder ander-
sartige Verwendung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten wegen Schä-
den aus nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung können nicht anerkannt werden.
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