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Columbus step 110 Original Bedienungsanleitung Seite 4

Fahrtreppen-reinigungsautomat

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step 110
1 Sicherheitshinweise
1.1 Vorbemerkungen
Der Fahrtreppen-Nassreinigungsautomat ist nach dem heutigen Stand der Technik und ent-
sprechend den geltenden Vorschriften gebaut. Trotzdem können von dieser Maschine un-
vermeidbare Restgefahren für Personen und Sachwerte ausgehen. Deshalb muss jede an
dieser Maschine arbeitende Person diese Bedienungsanleitung und besonders die Sicher-
heitshinweise sorgfältig lesen und beachten.
Die Bedienungsanleitung muss zur Verwendung durch den Benutzer bei der Maschine ver-
bleiben. Jeder Bediener ist in der Handhabung der Maschine zu unterweisen.
1.2 Pflichten des Betreibers
Gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art. 6(1) und 7 sowie EU Grund-
lagen-Richtlinie 89/391/EWG Art. 1(1) und Art. 6(1) ist der Betreiber zur Unterweisung und
insbesondere zur Sicherheitsunterweisung der Personen verpflichtet, die mit Montage, Be-
trieb, Wartung, Reparatur oder Demontage dieser Maschine beauftragt werden sollen.
Außerdem ist der Betreiber gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art.
4a zur Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen und nach Fehl-
funktionen verpflichtet.
1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Fahrtreppen-Nassreinigungsautomat ist ausschließlich bestimmt zur Grund- und Unter-
haltsreinigung von Innen- und Außenfahrtreppen. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht; das Risiko trägt der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
bedienungen.
Der Fahrtreppen-Nassreinigungsautomat ist nicht zum Saugen gesundheitsgefähr-
dender Stäube geeignet.
Die Maschine ist nicht explosionsgeschützt.
Die Maschine darf nur mit dem vom Hersteller freigegebenen Reinigungsmitten ein-
gesetzt werden.
Die Maschine ist nicht zum Reinigen von öffentlichen Straßen und Wegen zugelas-
sen
1.4 Wer darf die Maschine bedienen?
Die Maschine darf nur von Personal benutzt werden, die in ihrer Handhabung unterwiesen
und ausdrücklich mit der Benutzung beauftragt wurden. Diese Personen sollten mindestens
18 Jahre alt sein.
Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind
einzuhalten.
Montage, Nachrüstungen, Wartungen und Instandhaltung erfordern besondere Kenntnisse
und dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden.
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