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Cold Jet MICROCLEAN 1 Übersetzung Aus Original-Anleitung Seite 51

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Gewährleistung
Cold Jet® („CJ") gewährleistet bei normalem Gebrauch, Wartung und Instandhaltung wie es in diesem Bedienerhandbuch,
für die Inbetriebnahme und in der Anwenderschulung vorgegeben wird, für einen Zeitraum von 12 Monaten (90 Tage
bei gebrauchtem Equipment), dass seine Produkte („Equipment"), welche unter diese Vereinbarung fallen, frei von
Material- oder Verarbeitungsfehlern sind. Nach Ermessen von CJ führen Fehler in der Installation, der Inbetriebnahme und
Anwenderschulung zum Verfall des Garantieanspruches. CJ gewährleistet einen gebrauchsfähigen Zustand am Tage der
Auslieferung an den Kunden und Übereinstimmung mit den von CJ offiziell veröffentlichten Spezifikationen.
Der Gewährleistungszeitraum für von CJ hergestelltes Gerät beträgt 12 Monate (90 Tage für gebrauchtes Equipment).
Gewährleistungsansprüche auf Zuliefer-Produkte, welche in Cold Jet Produkten Verwendung finden, werden an den
Kunden abgetreten. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Auslieferung des Equipments an
den Kunden.
Die Haftbarkeit von CJ ist beschränkt auf die Reparatur oder Erstattung (je nach der Wahl von CJ) jeglicher Teile des
Equipments, die von CJ als defekt bestimmt wurden. Anerkannte Reparaturen oder der Austausch von Teilen innerhalb
der Gewährleistungsperiode erfolgen durch einen CJ-Techniker oder autorisierten Partner kostenfrei, bis auf Reise- oder
Transportkosten. Alle ausgetauschten Teile werden Eigentum von CJ. Sollte auch durch mehrfache Bemühungen das
Equipment von CJ nicht gewährleistungsgemäß in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden oder die defekten
Teile nicht ersetzt werden können, kann CJ das Equipment komplett austauschen. Jeder Gewährleistungsanspruch ist
binnen 30 Tagen nach Ermittlung des Defekts in schriftlicher Form an CJ einzureichen; Ansprüche, die nicht innerhalb
dieser Frist erhoben wurden, gelten als aufgehoben und werden abgelehnt.
Der Gewährleistungsservice im Rahmen dieser Vereinbarung setzt keinen ununterbrochenen Betrieb des Equipments
voraus. Die Bereitschaft des Equipments für den Zweck der dafür vorgesehenen Anwendung unterliegt nicht der
Gewährleistung.
CJ ist für Folgendes nicht verantwortlich, noch fallen folgende Aspekte unter die Gewährleistung:
A.
Folgeschäden, Kollateralschäden oder mutwillige Schäden, besondere Schäden oder Verluste;
B.
Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle, durch Nachlässigkeit, abnorme Arbeitsumgebungen,
missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder Transportschäden, die nach dem Ermessen von
Cold Jet resultieren;
C.
der Austausch von normalen Verschleißteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckluftschläuche,
Strahlschläuche und Whip-End Schläuche;
D.
Abweichungen von den empfohlenen Wartungs- oder Austauschintervallen, Ersatzteilen, Betriebsanweisungen,
Spezifikationen oder anderen Vertragsbedingungen;
E.
unsachgemäße Anwendung des Produktes.
Keinesfalls übernimmt CJ Haftung für Ansprüche, die aus Vertragsverletzung hervorgehen. Außerdem übernimmt CJ
keine Haftung für Gewährleistungsansprüche, die aus Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Herstellung hervorgehen, die den
Kaufpreis überschreiten.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGE UND ALLEINIGE GEWÄHRLEISTUNG VON CJ DAR. ALLE ANDEREN
STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN AUFGRUND VON GESETZEN, TATSACHEN,
HANDELSBRAUCH, VERTRAGSAUSFÜHRUNG, HANDELSSITTE ODER ANDERER ART, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND HIERMIT
AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.
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