6. Sonstiges
6.1. Garantiebedingungen
Die Garantiedauer dieses Gerätes beträgt 12 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher,
längstens jedoch 14 Monate nach dem Lieferdatum. Unter dem Lieferdatum ist jenes Datum
zu verstehen welche bei der Auslieferung auf dem jeweiligen Transportschein (Lieferschein
oder Rechnung) angeführt ist. Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zu-
stellung zum Endverbraucher. Als Nachweis dient die Übernahme des Transportscheins.
Sollte dieses Gerät professionell, häufig und dauernd in Gebrauch stehen, obwohl die oben
angegebene Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist, verfällt die Garantie au-
tomatisch bei Überschreitung einer Zyklenzahl von 2.000 Verschweißungen und 1.000
Betriebsstunden des Schrumpftunnels. Bei Geräten ohne Betriebsstundenzähler wird der
allgemeine Verschleißzustand der Maschine als Referenz herangezogen.
Innerhalb der vorher genannten Grenzen verpflichten wir uns jene Teile kostenlos zu repa-
rieren oder zu ersetzen, welche nach Prüfung durch uns oder einer autorisierten Servicestelle
Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen. Die Instandsetzung oder ein Austausch defek-
ter Teile innerhalb der Garantie verlängert keinesfalls die gesamt Garantiezeit des Gerätes.
Alle während der Garantiezeit instandgesetzten oder ausgetauschten Teile oder Baugrup-
pen werden mit einer Garantiedauer ausgeliefert, welche der restlichen Garantiezeit des
Original-Bauteils entspricht.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden die durch folgende Faktoren ver-
ursacht wurden:
• normaler Verschleiß, zufällige Beschädigungen, Gebrauchsunfähigkeit
• falsche Installation, unsachgemäße Verwendung, nicht erlaubte Umweltbedingungen
• nicht autorisierte Änderungen am Gerät
• unzureichende Wartung bzw. von nicht autorisiertem Personal durchgeführte Repara-
turen oder Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen
• Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen und Vorschriften
Ferner sind alle Verschleißteile von der Garantieleistung ausgeschlossen, wie z.B. Schweiß-
draht, Teflonband, Neoprengummi, Transportband, Silikonbezug der Stabketten, Tunnel-
vorhang.
Kleinere Mängel (Kratzer, Verfärbungen) können auftreten, beeinträchtigen aber nicht die
Leistungsfähigkeit des Gerätes und werden deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt.
Wir haften nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich
eventueller Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der Benutzung der Ma-
schine oder von der Unmöglichkeit, die Maschine zu benutzen, verursacht wurden.
Die Garantieleistung erfolgt an unserem Standort bzw. am Standort einer von uns autori-
sierten Servicestelle. Die defekten innerhalb der Garantie getauschten Teile, gehen auto-
matisch nach abgewickeltem Austausch in unseren Besitz über.
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Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zu-
Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zu-