Die gemessene Extinktion E ist zur Konzentration des Wasserinhaltsstoffes direkt
proportional. Die Extinktion hängt bei gegebenem Extinktionskoeffizient und
konstanter Schichtdicke der Küvette ausschließlich von der Konzentration ab.
Das Gesetz hat nicht uneingeschränkte Gültigkeit, sondern setzt Licht einer einzigen
Wellenlänge, sogenanntes monochromatisches Licht, voraus. Liegt die ausgesuchte
Wellenlänge im sichtbaren Spektrum des Sonnenlichtes (zwischen 400 und 800 nm),
dann sollte die Messung im Dunklen erfolgen, damit das Photometer die richtige
Menge an Durchlicht erfassen kann und nicht durch die Sonne oder durch Lampen
beeinflusst wird. Ein speziell geformter Küvettendeckel verhindert während der
Messung einen störenden Einfluss durch Fremdlichteinfall. Vor einer jeden Messserie
muss ein Nullabgleich mittels einer Blindprobe durchgeführt werden. Dies stellt
sicher, dass nur die Extinktion des gebildeten Farbkomplexes gemessen wird und
nicht die Grundextinktion der ungefärbten Probe und des Küvettenmaterials. Hierzu
wird die zu untersuchende Probe in die Küvette gefüllt und der Abgleich durch
Drücken der ZERO-Taste durchgeführt.
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