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Leuze MLC 100 Originalbetriebsanleitung Seite 8

Sicherheits-lichtvorhänge

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Sicherheit
2.1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Der Sicherheits-Sensor darf nur verwendet werden, nachdem er gemäß der jeweils gültigen Anleitun-
gen, den einschlägigen Regeln, Normen und Vorschriften zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aus-
gewählt und von einer dazu befähigten Person an der Maschine montiert, angeschlossen, in Betrieb
genommen und geprüft wurde (siehe Kapitel 2.2 "Notwendige Befähigungen"). Die Geräte sind aus-
schließlich für den Betrieb in Innenräumen ausgelegt.
• Bei der Auswahl des Sicherheits-Sensors ist zu beachten, dass seine sicherheitstechnische Leistungs-
fähigkeit größer oder gleich dem in der Risikobeurteilung ermittelten erforderlichen Performance Level
PL
ist (siehe Kapitel 14.1 "Allgemeine Daten").
r
• Der Sicherheits-Sensor dient dem Schutz von Personen oder Körperteilen an Gefahrstellen, Gefahrbe-
reichen oder Zugängen von Maschinen und Anlagen.
• Der Sicherheits-Sensor erkennt in der Funktion Zugangssicherung Personen nur beim Betreten des
Gefahrbereichs und nicht, ob sich Personen im Gefahrbereich befinden. Deshalb ist in diesem Fall eine
Anlauf-/Wiederanlaufsperre oder ein geeigneter Hintertretschutz in der Sicherheitskette unerlässlich.
• Zulässige maximale Annäherungsgeschwindigkeiten (siehe ISO 13855):
• 1,6 m/s bei Zugangssicherungen
• 2,0 m/s bei Absicherungen von Gefahrstellen
• Der Sicherheits-Sensor darf baulich nicht verändert werden. Durch Veränderungen des Sicherheits-
Sensors ist die Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet. Bei Veränderungen am Sicherheits-Sensor
verfallen außerdem alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller des Sicherheits-Sen-
sors.
• Die unsachgemäße Reparatur der Schutzeinrichtung kann zum Verlust der Schutzfunktion führen. Füh-
ren Sie keine Reparaturarbeiten an den Gerätekomponenten durch.
• Die korrekte Einbindung und Anbringung des Sicherheits-Sensors muss regelmäßig durch dazu befä-
higte Personen geprüft werden (siehe Kapitel 2.2 "Notwendige Befähigungen").
• Der Sicherheits-Sensor muss nach maximal 20 Jahren ausgetauscht werden. Reparaturen oder Aus-
tausch von Verschleißteilen verlängern die Gebrauchsdauer nicht.
2.1.2
Vorhersehbare Fehlanwendung
Eine andere als die unter "Bestimmungsgemäße Verwendung" festgelegte oder darüber hinausgehende
Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Der Sicherheits-Sensor eignet sich grundsätzlich nicht als Schutzeinrichtung für den Einsatz in folgenden
Fällen:
• Gefahr durch Herausschleudern von Gegenständen oder dem Herausspritzen von heißen oder gefähr-
lichen Flüssigkeiten aus dem Gefahrbereich
• Anwendungen in explosiver oder leicht entflammbarer Atmosphäre
Leuze electronic GmbH + Co. KG
MLC 100
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