14. Wartungsintervalle
14.1. Nutzungsbedingte Wartungen
Beschrieben sind hier die Wartungen, die durch Beanspruchungen im Anlagenbetrieb erforderlich
werden. Die Wartungsintervalle sind Empfehlungen. Je nach Anwendungsfall (Mehrschichtbetrieb,
Staubaufkommen, ...) kann es sinnvoll sein, die Wartungs-, Wechsel- und Reinigungsintervalle seitens
des Betreibers zu ändern.
Wartungsarbeiten sind immer mit Hilfe eines Protokoll zu dokumentieren.
Die Vorgehensweise dieser Wartungsmaßnahmen sind in Kapitel „Wartung" beschrieben.
Wartungsmaßnahme
Wechsel des Partikelfilters
Wechsel der Aktivkohle-Matte
(bzw. Verschmutzungsgrad prüfen)
Wechseln der Vorfiltermatte
(bzw. Verschmutzungsgrad prüfen)
Wechseln der Kohlebürsten
14.2. Allgemeine Wartungen
Beschrieben sind hier die Wartungen, die unabhängig von der nutzungsbedingten Beanspruchung der
Anlage durchzuführen sind.
Der Betreiber ist entsprechend den nationalen Vorschriften zu Wiederholungs- und Funktionsprüfungen
verpflichtet. Sofern nicht anderweitig durch nationale Verordnungen festgelegt, sind die hier
aufgeführten Wartungsintervalle einzuhalten.
Wartungsarbeiten sind immer mit Hilfe eines Protokoll zu dokumentieren.
Wartungsmaßnahme
Sicht-Prüfung der Anlage
Funktions-Prüfung der Anlage
Elektrische Prüfung der elektrischen Leitungen und Erdungsverbindungen
BA_FilterCase-SL_20230808_DE
Kapitel
von TEKA empfohlen
Die Sättigung des Partikelfilters wird automatisch durch die
Filteranlage überwacht, und unterliegt daher keinem
7.2.2
Wartungsintervall. Die Filteranlage meldet einen Alarm, sobald
ein Wechsel des Partikelfilters erforderlich ist.
bei Auftreten von Gerüchen /
7.2.3
beim Wechsel des Hauptfilters
7.2.1
monatlich
7.3
ca. 300 Betriebsstunden
18
Wartungsintervall
vom Betreiber festgelegt
Kapitel
Wartungsintervall
14.2.1
wöchentlich
14.2.2
monatlich
14.2.3
jährlich
08.08.2023