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Avaya 1608 Bedienungsanleitung Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

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Einzelvertrag identifiziert werden oder von dem Endanwender auf
von AVAYA dafür AVAYA speziell eingerichteten elektronischen
Wegen mitgeteilt werden.
Mehrplatzlizenz (Concurrent User License (CU). Der Endanwender
ist berechtigt, wie im Auftrag, in der DOKUMENTATION oder
soweit von AVAYA schriftlich autorisiert, die SOFTWARE auf
mehrere bezeichnete Rechner oder auf einem oder mehreren
Servern zu installieren, wobei jedoch gewährleistet sein muss,
dass auf die SOFTWARE jeweils nur von der lizenzierten
Anzahl Arbeitsplätze oder Einheiten (Unit) aus gleichzeitig
zugegriffen werden kann. Eine „Einheit" in diesem Sinne ist eine
Funktionseinheit, die nach Festlegung von AVAYA als Grundlage
für die Berechnung der Lizenzgebühr dient und bei der es sich
unter anderem um einen Agenten, Port oder Nutzer, ein E-Mail-
Konto oder Voicemailkonto einer natürlichen Person oder einer
Unternehmenseinheit (z. B. Webmaster oder Help-Desk) oder um
einen Verzeichniseintrag in der Verwaltungsdatenbank, die von
dem Produkt genutzt wird, um einem Nutzer den Zugriff auf die
SOFTWARE zu ermöglichen, handeln kann. Einheiten können mit
einem bestimmten angegebenen Server oder einer Instanz der
SOFTWARE verknüpft sein.
Cluster-Lizenz (Cluster License (CL)). ENDBENUTZER können,
wie im Auftrag, in der DOKUMENTATION oder soweit von
AVAYA schriftlich autorisiert, jede Kopie oder nur eine Instanz der
SOFTWARE bis zur Anzahl der in der Bestellung angegebenen
Cluster installieren und verwenden (standardmäßig ein (1) Cluster,
wenn keine Angabe erfolgt ist).
Enterprise-Lizenz (Enterprise License (EN)). Ein ENDBENUTZER
darf eine Kopie oder Instanz der SOFTWARE nur für die
unternehmensweite Nutzung einer unbegrenzten Anzahl von
Instanzen der SOFTWARE installieren und verwenden, die im
Auftrag oder der Dokumentation angegeben ist oder soweit von
AVAYA schriftlich autorisiert.
Nutzer-Namenslizenz (Named User License (NU). Der
ENDBENUTZER darf (i) die einzelnen Exemplare bzw. Instanzen
der SOFTWARE für jeden autorisierten, namentlich benannten
Nutzer (nachstehend definiert) auf einem bestimmten Rechner
oder Server installieren und nutzen, oder (ii) die einzelnen
Exemplare bzw. Instanzen der SOFTWARE auf einem Server
installieren und nutzen, zu dem nur namentlich benannte Nutzer
Zugriff haben, wie im Auftrag, in der DOKUMENTATION oder
soweit von AVAYA schriftlich autorisiert. Ein „namentlich benannter
Nutzer" bezeichnet einen Benutzer oder ein Gerät, der bzw. das
von AVAYA eine ausdrückliche Genehmigung zum Zugriff auf die
SOFTWARE und deren Nutzung erhalten hat. Nach alleinigem
Ermessen von AVAYA kann ein „namentlich benannter Nutzer"
ohne Einschränkung namentlich, in seiner Unternehmensfunktion
(z. B. Webmaster oder Helpdesk), durch ein E-Mail-Konto
oder ein Voicemailkonto im Namen einer Person oder einer
Unternehmensfunktion oder als Verzeichniseintrag in einer vom
Produkt verwendeten Verwaltungsdatenbank, die einem einzelnen
Benutzer den Zugriff auf die SOFTWARE gestattet, registriert sein.
Shrinkwrap Lizenz (Shrinkwrap License – SR). ENDBENUTZER
dürfen die SOFTWARE gemäß den Bedingungen der dafür
geltenden Lizenzvereinbarung, wie z. B. eine der SOFTWARE
beigelegte oder dafür geltende „Shrinkwrap-" oder „Clickthrough-
Lizenz" („Shrinkwrap License"), und wie im Auftrag, in der
DOKUMENTATION oder soweit von AVAYA schriftlich autorisiert,
installieren und nutzen.
Transaktionslizenz (TR). ENDBENUTZER können die SOFTWARE
für so viele Transaktionen nutzen, wie sie für eine bestimmte
Zeit im Auftrag, in der DOKUMENTATION oder soweit von
AVAYA schriftlich autorisiert, festgelegt wurden. Eine „Transaktion"
bezeichnet die Einheit, auf der nach Festlegung von AVAYA
der Preis der Lizenzvergabe basiert. Diese kann unter anderem
nach Nutzung, Zugriff, Interaktion (zwischen Client/Server oder
Kunde/Organisation) oder Betrieb der SOFTWARE innerhalb
eines bestimmten Zeitraums (z. B. pro Stunde, pro Tag,
pro Monat) gemessen werden. Beispiele für Transaktionen
sind unter anderem jede abgespielte Begrüßung/Aktivierung für
wartende Nachrichten, jede personalisierte Werbung (in jedem
Vertriebsweg), jede Rückruffunktion, jeder Live-Agent oder jede
Web-Chat-Sitzung, jeder weitergeleitete oder umgeleitete Anruf
(in jedem Vertriebsweg). ENDBENUTZER dürfen die Zahl der
Transaktionen nicht ohne die vorherige Zustimmung von AVAYA
und Zahlung einer Zusatzgebühr überschreiten.
Heritage Nortel-Software
„Heritage Nortel-Software" bezeichnet die Software, die im
Dezember 2009 von Avaya als Teil des Erwerbs von Nortel
Enterprise Solutions Business übernommen wurde. Die Heritage
Nortel-Software ist eine Software in der Liste von Heritage Nortel-
Produkten auf der Website
(oder etwaigen von Avaya bekannt gegeben Nachfolgeseiten)
unter dem Link „Heritage Nortel Products". Für die Heritage Nortel-
Software gewährt Avaya dem Kunden hierunter eine Heritage
Nortel-Softwarelizenz. Diese gilt jedoch lediglich im Umfang der
autorisierten Aktivierungs- oder Verwendungsebene, zu den in
der Dokumentation angegebenen Zwecken und eingebettet in,
zur Ausführung auf oder zur Kommunikation mit Avaya-Geräten.
Gebühren für Heritage Nortel-Software können auf dem Umfang
der autorisierten Aktivierung oder Verwendung gemäß einer
Bestellung oder Rechnung basieren.
Copyright
Das Material dieser Website, die Dokumentation, Software, der
gehostete Dienst oder die Hardware, die von Avaya bereitgestellt
werden, dürfen nur für die anderweitig ausdrücklich festgelegten
Verwendungszwecke verwendet werden. Sämtliche der von Avaya
bereitgestellten Inhalte dieser Website, die Dokumentation, der
gehostete Dienst und die Produkte, einschließlich Auswahl,
Layout und Design der Inhalte, sind Eigentum von Avaya
oder den Lizenzgebern des Unternehmens und sind durch
Urheberrechte und andere Gesetze zum Schutz geistigen
Eigentums, einschließlich des Sui-Generis-Rechts zum Schutz
von Datenbanken, geschützt. Es ist Ihnen nicht gestattet, den
Inhalt, darunter Code und Software, zur Gänze oder teilweise
zu ändern, zu kopieren, zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen,
hochzuladen, im Internet zu veröffentlichen, zu übertragen oder
zu vertreiben. Die unbefugte, ohne ausdrückliche und schriftliche
Genehmigung von Avaya erfolgende Vervielfältigung, Übertragung,
Verbreitung, Speicherung und/oder Nutzung kann unter dem
geltenden Recht straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Virtualisierung
Die folgenden Bestimmungen sind anwendbar, wenn das Produkt
auf einem virtuellen Computer bereitgestellt wird. Jedes Produkt
hat einen eigenen Bestellcode und eigene Lizenztypen. Sofern
nicht anders angegeben, muss jede Instanz eines Produkts
separat lizenziert und bestellt werden. Wenn der Endanwender-
Kunde oder Avaya-Channel Partner zwei Instanzen von Produkten
desselben Typs installieren möchte, dann müssen von diesem Typ
zwei Produkte bestellt werden.
Komponenten von Drittanbietern
„Komponenten von Drittanbietern" sind bestimmte im Produkt
enthaltene Softwareprogramme oder Teile davon oder gehostete
Dienste, die Software (einschließlich Open-Source-Software)
enthalten können, die auf der Grundlage von Vereinbarungen
mit Drittanbietern vertrieben werden („Drittanbieterkomponenten"),
die möglicherweise die Rechte für bestimmte Teile des Produkts
erweitern oder einschränken („Drittanbieterbestimmungen").
Informationen zum Vertrieb des Betriebssystem-Quellcodes von
Linux (bei Produkten mit Linux-Quellcode) sowie zur Bestimmung
der Urheberrechtsinhaber der Drittanbieterkomponenten und
der geltenden Drittanbieterbestimmungen finden Sie bei den
Produkten, in der Dokumentation oder auf der Website
von Avaya unter
https://support.avaya.com/Copyright
etwaigen von Avaya bekannt gegeben Nachfolgeseiten). Die
Open-Source-Software-Lizenzbedingungen, die als Bestimmungen
von Drittanbietern stammen, entsprechen den Lizenzrechten,
die in den Lizenzbedingungen erteilt werden, und enthalten
möglicherweise weitere rechtliche Vorteile für Sie, wie die
Veränderung und Verbreitung der Open-Source-Software. Die
Bestimmungen von Drittanbietern haben Vorrang gegenüber
diesen Software-Lizenzbedingungen, jedoch nur in Bezug
auf jeweilige Drittkomponenten und nur solange die Software-
Lizenzbedingungen für Sie größere Einschränkungen bedeuten als
die jeweiligen Bestimmungen von Drittanbietern.
Das Folgende gilt nur, wenn der H.264 (AVC)-Codec mit dem
Produkt vertrieben wird. DIESES PRODUKT WIRD IM RAHMEN
DER AVC-PATENT-PORTFOLIO-LIZENZ FÜR DEN PRIVATEN
ODER ANDERWEITIG UNENTGELTLICHEN GEBRAUCH
DURCH ENDKUNDEN LIZENZIERT. DIE LIZENZ GEWÄHRT
(i) DIE CODIERUNG VON VIDEODATEN GEMÄSS DEM AVC-
STANDARD („AVC-VIDEO") UND/ODER (ii) DIE DECODIERUNG
VON AVC-VIDEODATEN, DIE VON EINEM KUNDEN ZU
PRIVATEN ZWECKEN CODIERT ODER VON EINEM VIDEO-
ANBIETER MIT GÜLTIGER LIZENZ FÜR DIE BEREITSTELLUNG
VON AVC-VIDEO BEZOGEN WURDE. ES WERDEN KEINE
LIZENZEN FÜR ANDERE ZWECKE ERTEILT ODER GEWÄHRT.
AUSFÜHRLICHERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON
MPEG LA, L.L.C. UNTER HTTP://WWW.MPEGLA.COM.
https://support.avaya.com/LicenseInfo
(oder

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