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Wolf CGW-2-20/120L Betriebsanleitung Für Die Fachkraft Seite 51

Gasbrennwertzentrale
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Inhaltsverzeichnis

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Inbetriebnahme
Nachfüll -/ Ergänzungswasser
Beispiel:
3063627_201910
25. Befüllen der Heizungsanlage
Anlage vollständig bei maximaler Systemtemperatur entlüften.
Die Inbetriebnahme-Messwerte sind im Inbetriebnahmeprotokoll und Anlagenbuch
zu dokumentieren. Dieses Anlagenbuch ist nach der Inbetriebnahme der Anlage dem
Anlagenbetreiber zu übergeben. Für die Führung und Aufbewahrung des Anlagen-
buchs ist ab diesem Zeitpunkt der Betreiber verantwortlich. Das Anlagenbuch wird
mit den Begleitpapieren zur Verfügung gestellt.
Die Wasserwerte, insbesondere pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit und Härte, sind
jährlich zu messen und im Anlagenbuch zu dokumentieren.
Die gesamte Füllwassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des
Anlagenvolumens nicht überschreiten (Sauerstoffeintrag!). Bei Anlagen mit hohen
Nachspeisemengen (z.B. bei über 10% des Anlagenvolumens pro Jahr) ist unverzüg-
lich die Ursache zu suchen und der Mangel zu beseitigen.
Grenzwerte in Abhängigkeit des spez. Anlagenvolumens VA
(VA = Anlagenvolumen / max. Nennwärmeleistung1))
Umrechnung Gesamthärte: 1 mol/m³ = 5,6 °dH = 10°fH
V
≤ 20 l/kW
A
Leitfähig-
Gesamthärte /
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[kW]
[°dH]
[mol/m³] LF [µS/cm] [°dH]
1
≤ 50
≤ 16,8
≤ 3,0
2 50-200 ≤ 11,2
≤ 2
3 200-600 ≤ 8,4
≤ 1,5
4 ≤ 600
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
Die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des Nennvolumens der
Heizungsanlage nicht überschreiten.
Bei Mehrkesselanlagen ist gemäß VDI 2035 die max. Nennwärmeleistung des kleinsten Wärmeerzeugers einzusetzten
1)
2)
salzhaltig < 800 µS/cm
salzarm < 100 µS/cm
< 0,11°dH empfholener Normwert, Grenze bis < 1°dH zulässig
3)
Anlage mit einem CGW-2-20 Anlagenvolumen = 800 l
Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers = 18°dH
V
= 800 l / 20 kW = 40 l / kW
A
Da das spez. Anlagenvolumen V
von < 50 kW, muss das Füll- und Ergänzungswasser für die Gesamthärte im Bereich von
2 bis 11,2°dH eingestellt werden. Ist die Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers
zu hoch, muss ein Teil des Füll- und Ergänzungswassers entsalzt werden:
Es müssen A % entsalztes Wasser eingefüllt werden.
A = 100% - [(C
-0,1°dH) / C
max
C
:
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
: Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers in °dH
Trinkwasser
A = 100% - [(11,2°dH - 0,1°dH) / (18°dH - 0,1°dH)] x 100% = 38%
Es müssen 38% des Füll- und Ergänzungswassers entsalzt werden.
V
= 38% x 800 l = 304 l
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage sind mindestens 304 l entsalztes Wasser einzufüllen.
Anschließend kann mit dem verfügbaren Trinkwasser nachgefüllt werden.
V
> 20 l/kW und < 50 l/kW
A
Leitfähig-
Gesamthärte /
keit
2)
keit
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[mol/m³] LF [µS/cm] [°dH]
< 800
≤ 11,2
≤ 2
< 800
≤ 8,4
≤ 1,5
< 100
≤ 0,11
≤ 0,02
< 100
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
zwischen 20 und 50 l/kW liegt bei einer Gesamtleistung
A
- 0,1°dH)] x 100%
Trinkwasser
V
≥ 50 l/kW
A
Leitfähig-
Gesamthärte /
2)
keit
2)
Summe Erdalkalien
bei 25°C
[mol/m³]
LF [µS/cm]
≤ 0,11
3)
≤ 0,02
< 800
≤ 0,11
3)
≤ 0,02
≤ 0,11
≤ 0,02
< 100
3)
≤ 0,11
≤ 0,02
3)
51

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