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Die Einstellbare Speicherwassertemperatur - Wolf CGW-2-20/120L Betriebsanleitung Für Die Fachkraft

Gasbrennwertzentrale
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Gasbrennwertzenrale CGW-2
Gasbrennwertgerät nach DIN EN 437 / DIN EN 13203-1 /
DIN EN 15502-1 / DIN EN 15502-2-1 / DIN EN 60335-1 /
DIN EN 60335-2-102 / DIN EN 62233 / DIN EN 61000-3-2 /
DIN EN 61000-3-3 / DIN EN 55014-1, sowie 92/42/EWG (Wir-
kungsgradrichtlinie) / 2016/426/EU (Gasgeräteverordnung) /
2014/30/EU (EMV-Richtlinie) / 2014/35/EU (Niederspan-
nungsrichtline) / 2009/125/EG (ErP-Richtlinie) / 2011/65/
EU (RoHS-Richtlinie) / Verordnung (EU) 811/2013 / Verord-
nung (EU) 813/2013, mit elektronischer Zündung und elek-
tronischer Abgastemperaturüberwachung, für Niedertempe-
raturheizung und Warmwasserbereitung in Heizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 90°C und 3 bar zulässigem
Betriebsüberdruck nach DIN EN 12828. Dieses WOLF-
Gasbrennwertgerät ist auch für die Aufstellung in Garagen
zugelassen.
Raumluftabhängig betriebene Gasbrennwert-
geräte dürfen nur in einem Raum installiert
werden, der die maßgeblichen Belüftungs-
anforderungen erfüllt. Andernfalls besteht
Erstickungs- oder Vergiftungsgefahr. Lesen Sie
die Montage- und Wartungsanleitung, bevor Sie
das Gerät installieren! Berücksichtigen Sie auch
die Planungshinweise.
Bei Betrieb mit Flüssiggas ist ausschließlich
Propan gemäß DIN 51 622 zu verwenden, da
sonst die Gefahr besteht, dass Störungen hin-
sichtlich des Startverhaltens und des Betriebs
des Gasbrennwertgerätes auftreten, wodurch
Gefahr von Beschädigung des Gerätes und
Verletzung von Personen besteht.
Bei schlecht entlüftetem Flüssiggastank kann es
zu Zündproblemen kommen. Wenden Sie sich
in diesem Fall an den Befüller des Flüssiggas-
tanks.

Die einstellbare Speicherwassertemperatur

kann über 60°C betragen. Bei kurzzeitigem Be-
trieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um
den Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für
dauerhaften Betrieb sind entsprechende Vor-
kehrungen zu treffen, die eine Zapftemperatur
über 60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
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8. Normen und Vorschriften
Bild: Wolf-Gasbrennwertzentrale
Zum Schutz gegen Verkalkung sollte ab einer Gesamthärte
von 15°dH (2,5 mol/m³) die Warmwassertemperatur auf
maximal 50°C eingestellt werden.
Dieses ist gemäß der Trinkwassverordnung der untere
zulässige Wert für die Warmwassertemperatur, da bei ei-
ner täglichen Nutzung der Warmwasseranlage somit das
Risiko einer Vermehrung der Legionellen praktisch ausge-
schlossen ist. (bei Installation eines Trinkwasserspeichers
≤ 400 Ltr.; kompletter Wassertausch des Speichers durch
Benutzung innerhalb von 3 Tagen)
Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trink-
wassererwärmung der Einsatz einer Wasseraufbereitung
in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung der War-
tungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich
ein erhöhtes Verkalkungsrisiko vorliegen und eine Enthär-
tungsmaßnahme erforderlich machen. Bei Nichtbeachtung
kann dies zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu
eingeschränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind
immer die örtlichen Gegebenheiten vom zuständigen
Fachhandwerker zu prüfen.
Der Gehalt des Trinkwassers an Chloridsalz muss
entsprechend der Trinkwasserverordnung kleiner als
250 g/m³ betragen.
Eine erhöhte Chlorid-Salzkonzentration kann bei
kalkarmem und agressivem Wasser einen erhöhten
Verschleiß zur Folge haben. Wir empfehlen deshalb
Edelstahlspeicher bis zu einem Verhältnis von Cho-
rid (in g/m³) zu Ks4,3-Wert (in mol/m³) von kleiner
29. Dies entspricht einem Verhältnis von Chlorid zu
Karbonathärte von kleiner 10,4. Die Werte erhalten Sie bei
Ihrem Wasserwerk.
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