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Gewährleistung Und Haftung; Organisatorische Maßnahmen - TR-Electronic CMV-22 Gesamt-Bedienungsanleitung

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2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich
TR-Electronic
Auftragsbestätigung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
2.7 Organisatorische Maßnahmen
 Das Benutzerhandbuch muss ständig am Einsatzort des Mess-Systems griffbereit
aufbewahrt werden.
 Ergänzend zum Benutzerhandbuch sind allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu
beachten und müssen vermittelt werden.
 Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
 Der Betreiber hat die Verpflichtung, auf betriebliche Besonderheiten und
Anforderungen an das Personal hinzuweisen.
 Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn
„Grundlegende Sicherheitshinweise", gelesen und verstanden haben.
 Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
 Keine mechanische oder elektrische Veränderungen am Mess-System, außer
den in diesem Benutzerhandbuch ausdrücklich beschriebenen, vornehmen.
 Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.
Printed in the Federal Republic of Germany
02/15/2016
gelten
die
GmbH.
Diese
bzw.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mess-Systems.
Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme und Programmierung
des Mess-Systems.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Mess-System durch unqualifiziertes
Personal.
Betreiben des Mess-Systems bei technischen Defekten.
Eigenmächtige vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen
am Mess-System.
Eigenmächtige durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
das
Benutzerhandbuch,
TR - ECE - BA - DGB - 0072 - 03
„Allgemeinen
Geschäftsbedingungen"
stehen
dem
Betreiber
mit
dem
Vertragsabschluss
insbesondere
der
Firma
spätestens
mit
der
zur
Verfügung.
das
Kapitel
 TR-Electronic GmbH 2009, All Rights Reserved
Page 11 of 56

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