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Montage,- Betriebs-
und Wartungsanleitung
HADEF Stirnradflaschenzug
Figur 16/12
5.52.190A.00.00.03
Rev.03
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für HADEF Figur 16/12

  • Seite 1 Montage,- Betriebs- und Wartungsanleitung HADEF Stirnradflaschenzug Figur 16/12 5.52.190A.00.00.03 Rev.03...
  • Seite 2: Inhaltsverzeichnis

    © by Heinrich de Fries GmbH Heinrich de Fries GmbH, Gauss Str. 20, D-40235 Düsseldorf Heinrich de Fries GmbH wird im Weiteren als HADEF bezeichnet. Originalbetriebsanleitung in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen sind aus dem deutschen Original erstellt. Eine Kopie kann schriftlich angefordert werden oder liegt auf www.hadef.de...
  • Seite 3: Information

    11.1  Allgemeines ........................11  11.2  Überwachung ........................11  11.3  Lastkette wechseln ......................11  Prüfung ....................11     12.1  Wiederkehrende Prüfungen.................... 11  12.2  Prüfung - Lastkette ......................12  12.3  Prüfung - Lasthaken ......................13  12.4  Prüfung - Sperrklinke ...................... 13  12.5 ...
  • Seite 4: Sicherheit

    GEFAHR! Nichtbeachtung der Instruktionen dieser Anleitung kann zu unvorhersehbaren Gefährdungen führen. Für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden wird von HADEF keine Haftung übernommen. Das Gerät wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut.
  • Seite 5: Anforderungen An Das Bedienpersonal

    WARNUNG! Es ist nicht zulässig konstruktive Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen Anforderungen an das Bedienpersonal Mit der selbsttätigen Bedienung der Geräte dürfen nur befähigte Personen betraut werden, die hierzu geeignet und hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen der Geräte beauftragt sein. Das Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben.
  • Seite 6: Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

    Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisung beachten Warnhinweise an Geräten und in der Anleitung beachten Sicherheitsabstände einhalten Für gute Sicht bei den Arbeitsvorgängen sorgen Die Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden Die Geräte dienen allein zum Bewegen von Gütern. Personen dürfen in keinem Fall bewegt werden. Die Geräte nie über die angegebene zulässige Tragfähigkeit belasten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beachten Beim Einsatz außerhalb Deutschlands die jeweiligen nationalen Vorschriften beachten...
  • Seite 7: Transport Und Lagerung

    Transport und Lagerung VORSICHT! Transportarbeiten dürfen nur durch qualifiziertes Personal ausgeführt werden. Für Schäden die aus nicht sachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Lagerung entstanden sind wird keine Haftung übernommen. Transport Die Geräte werden vor Auslieferung kontrolliert und ggf. ordnungsgemäß verpackt. Die Geräte nicht stürzen oder werfen. Geeignete Transportmittel verwenden.
  • Seite 8: Funktionsbeschreibung

    Funktionsbeschreibung Durch Ziehen an einem der Stränge der endlosen Handkette des Hubwerkes wird die Last gehoben oder gesenkt. Eine Lastdruckbremse verhindert das selbsttätige Senken der Last nach Loslassen der Handkette. In Verbindung mit Haspelfahrwerken wird durch Ziehen an der Handkette das Fahrwerk nach links oder rechts verfahren.
  • Seite 9: Werkzeuge

    Werkzeuge Bedienung Mit der Bedienung der Hebezeuge und Krane dürfen nur Personen betraut werden, die hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen des Gerätes beauftragt sein. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Bedienungsanleitung am Gerät vorhanden und dem Bedienungspersonal zugänglich ist. Heben und Senken durch Ziehen an der endlosen Handkette.
  • Seite 10: Lastkette

    HINWEIS! Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person“ abgenommen werden. Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person“ abgenommen werden.
  • Seite 11: Instandhaltung

    Fahrwerke Fahrwerk vorsichtig bis an die Endlagen fahren und die Lage der Endanschläge prüfen. Instandhaltung 11.1 Allgemeines Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes, somit sind sie gewissenhaft durchzuführen. Arbeiten nur von „befähigten Personen“ durchführen lassen. Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
  • Seite 12: Prüfung - Lastkette

    VORSICHT! Bei Erreichen der jeweiligen Verschleißgrenze muss das Teil gegen ein neues Originalteil ausgetauscht werden. tägliche 1.Wartung Prüfung Prüfung Wartung Inbetriebnahme Prüfungen nach Wartung alle 3 Monaten alle 12 Monate 3 Monate Schraubenverbindungen überprüfen Funktionen- Heben, Senken, prüfen Funktion - Bremse prüfen bei Ratschzügen Funktion –...
  • Seite 13: Prüfung - Lasthaken

    WARNUNG! Bei Erreichen der Tabellenmaße durch Verschleiß oder Verformung die Kette austauschen! 12.3 Prüfung - Lasthaken Lasthaken = Messstrecke Hakenmaulweite = Messstrecke ab Haken Nr. 6 = Hakengrunddicke Bild 7 Vor Inbetriebnahme Messdaten eintragen: Tragfähigkeit/Kettenstränge Maß 5000 kg 10000 kg 15000 kg 20000 kg 25000 kg...
  • Seite 14: Wartung

    Wartung 13.1 Lastkette Kettenverschleiß in den Gelenkstellen ist überwiegend auf ungenügende Wartung der Kette zurückzuführen. Um eine optimale Schmierung der Gelenke zu gewährleisten, muss die Kette in regelmäßigen, auf den Einsatz abgestimmten Zeitabständen, geschmiert werden. Kette mit kriechfähigem Öl, schmieren. Kette immer im entlasteten Zustand schmieren, damit das Öl die verschleißbeanspruchten Gelenke benetzen kann.
  • Seite 15: Getriebe

    13.4 Getriebe Regelmäßige Schmierstoffkontrolle ist erforderlich. Reinigung und Nachfettung der Verzahnung nach ca. 3 Jahren. Wir empfehlen einen Schmierstoff der Klasse EP2 oder gleichwertige Produkte. Verkürzte Wartungsintervalle bei schwierigen Betriebsbedingungen (z.B. Staub, permanenter Einsatz mit Nennlast usw.). 13.5 Gewindelastdruckbremse Bei der Überprüfung wird der Bremsbelagverschleiß kontrolliert. Die Bremsbeläge auswechseln, wenn die Verschleißgrenze bereits an einer Stelle des Belages erreicht ist, wie dies evtl.
  • Seite 16: Abhilfe

    Abhilfe Fehler Ursache Behebung Überbelastung Last auf Nennlast reduzieren Festsitzen der Last Freisetzen der Last Wartung durchführen und Bremsbeläge verschlissen Bremsbeläge erneuern Lastkette verdreht Lastkette ausrichten Last wird nicht gehoben Wartung durchführen und defekte Teile gegen Original- defekte Kette, Getriebe oder Kettenräder Ersatzteile austauschen Sperrklinke nicht richtig im Eingriff Sperrklinke überprüfen und evtl.

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