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Geschlossene Anlagen/Hypokausten; Nachheizflächen; Nachheizkästen; 12 4.4.2 Keramische Heizgaszüge - Camina & Schmid Lina 4545 s Montageanleitung

Kamineinsatz
Inhaltsverzeichnis

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Brand- und Wärmeschutz
4.3
Geschlossene Anlagen/Hypokaus-
ten
Die Feuerstätte ist nach Fachregel auszulegen und zu erstel-
len. Beachten Sie auch bei geschlossenen Anlagen ggf. Re-
visionsö nungen für Rauchrohrverbindungen etc. Beachten
Sie Anforderungen der erhöhten Temperaturen für Verklei-
dung sowie Bauteile und Zubehör innerhalb der Heizkammer.
Bei hochschiebbaren Fülltüren darf die Temperatur an den
Seilumlenkrollen 270 °C nicht überschreiten.
Durch eine geschlossene Bauweise können sich weitere An-
forderung an den Brandschutz ergeben als bei einer Warm-
luftanlage.
Den Betreibern der Anlage ist schriftlich auf die Besonderhei-
ten der Benutzung einer geschlossenen Anlage hinzuweisen,
wie die maximale Holzauflagemenge, Heizintervalle etc., die
dem Konzept der Anlage entsprechen.
4.4
Nachheizflächen
Kamineinsätze können ggf. mit Nachheizflächen ausgestat-
tet werden. Für welche Art von Nachheizfläche der Kamin-
einsatz geeignet ist, ist Kapitel 14 „Technische Daten" zu ent-
nehmen. Hierdurch wird das Wärmepotential ausgeschöpft
und eine maximale E ektivität der Heizanlage wird erreicht.
Die Heizgase werden durch die Korpusse der Nachheizflä-
chen umgelenkt und ihre Wärme in den Flächen gespeichert.
Nachheizflächen können in Einzelanfertigung gesetzte kera-
mische Züge oder industriell gefertigte Nachheizkästen sein.
Durch Nachheizflächen kann sich der abgasseitige Wider-
stand erhöhen. Die Angabe des erforderlichen Förderdrucks
bei Nennwärmeleistung beinhaltet die Widerstände des
Kamineinsatzes inklusive Nachheizkasten und Doppelbogen.
Die Angaben für keramische Züge enthalten Berücksichtigen
zu dem Widerstand des Kamineinsatzes.
Für die Dimensionierung der Anlage ist folgendes zu beach-
ten:
Arbeitsdruck des Schornsteins ≥ Gesamtförderdruck der
Anlage
Gesamtförderdruck der Anlage = Summe der notwendigen
Förderdrücke der Einzelkomponenten
4.4.1
Nachheizkästen
Nachheizkästen sind industriell aus Guss und Stahlblech
gefertigt. Nach dem Einbau muss die Reinigungsö nung auf
der Unterseite des Nachheizkastens leicht zugänglich sein.
4.4.2
Keramische Heizgaszüge
Bei keramischen Heizgaszügen empfehlen wir
den Einbau einer Anheizklappe!
Unsere nach DIN EN 13229 geprüften Kamin- oder Heiz-
einsätze sind für keramische Züge geeignet. In Kapitel 14
„Technische Daten" sind unter „Wertetripel zur Berechnung
der keramischen Züge" die notwendigen Daten zur Berech-
nung aufgeführt. Die Berechnung sowie die Ausführung
muss nach der gültigen Fachregel (z. B. TROL) erfolgen. Bei
Verwendung von industriell gefertigten Zug-/Speichersyste-
men sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
5.
Brand- und Wärmeschutz
Alle am Aufstellort gültigen Vorschriften der Landesbauord-
nung, der Feuerungsverordnung, Verwaltungs- und Versiche-
rungsvorschriften sind einzuhalten. Nationale und örtliche
Bestimmungen müssen erfüllt werden. Sollten im Aufstel-
lungsland keine Regularien zum Brandschutz vorhanden sein,
empfehlen wir die nachfolgenden „Fachregeln für Ofen- und
Luftheizungsbau" (TROL).
5.1
Fußboden vor der Feuerraumöff-
nung
Vor allen Feuerraumö nungen sind Fußböden aus brenn-
baren Bausto en durch einen Belag aus nicht brennbaren
Bausto en zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn um
mindestens 500 mm und zur Seite um mindestens 300 mm
über die Feuerraumö nung hinaus erstrecken. Auf einen
Fußbodenschutz vor Feuerraumö nungen, die im bestim-
mungsgemäßen Betrieb nur zur Reinigung und Wartung zu
ö nen sind, kann ggf. verzichtet werden.
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