16
G r u n d l e G e n d e s I c h e r h e I t s h I n W e I s e
•
Ersatzteile, Betriebs- und Hilfsstoffe müssen den von
WACKER festgelegten technischen Anforderungen ent-
sprechen! Dies ist bei Originalersatzteilen immer der
Fall!
•
Hydraulik-Schlauchleitungen sind in den angegebenen
Zeitabständen auszuwechseln, auch wenn keine sicher-
heitsrelevanten Mängel erkennbar sind!
•
Vorgeschriebene, und in der Betriebsanleitung angege-
bene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen
sind einzuhalten!
•
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungs-
maßnahmen ist eine der Arbeit angemessene Werk-
stattausrüstung unbedingt notwendig!
•
Standort und Bedienung von Feuerlöschern sind bekannt
zumachen, Brandmelde- und Bekämpfungsmöglichkeiten
zu beachten!
•
Nach den geltenden Bestimmungen ist jeder Betrei-
ber / Benutzer selbst verpflichtet festzustellen, ob ein
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)
eingesetzt werden muss. Das heißt, der Betreiber / Be-
nutzer muss die Gegebenheiten an den jeweiligen Ein-
satzorten eigenständig prüfen und selbst entscheiden,
ob ein FOPS- Schutzaufbau angebracht werden muss
bzw. welcher Kategorie dieser entsprechen muss.
Bei Ausstattung des Laders mit Kabine / Fahrerschutz-
dach ist dieses mit dem FOPS der Kategorie 1 ge-
prüft.
•
Für Anforderungen und Verpflichtungen, die sich aus den
Unfallverhütungsvorschriften, den Umweltvorschriften,
der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit, dem zu-
lässigen Gesamtgewicht und den Abmaßen des Laders
ergeben, und nicht die Beschaffenheit (grundlegende An-
forderungen nach MRL 98/37/EG) des Laders betreffen,
ist allein der Betreiber verantwortlich! Das gilt insbeson-
dere für die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung
(Kennzeichenpflicht), Führerscheinanforderungen und
Anforderungen an die Versicherungspflicht!