Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Arbeitsplatz; Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe - Viessmann PYROMAT ECO 45 Bedienungsanleitung Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

3.2 Arbeitsplatz

3.3 Brennstoffe

3.3.1
Zulässige Brennstoffe
Vorraussetzungen für
das Holz
Zulässige Holzarten
5726 772 DE
Folgende Bereiche an der Heizungsanlage müssen frei zugänglich sein:
Alle Türen und Abdeckungen.
Alle Inspektionsöffnungen.
Bei Reinigungs-, Wartungs- oder Instandhaltungstätigkeiten an der Heizungsanlage
muss die Anlage abgeschaltet werden, so dass ein gefahrenloses Arbeiten an der
Heizungsanlage gewährleistet ist.
Auf Sauberkeit und Ordnung an der Heizungsanlage und in deren Arbeitsbereich ist
zu achten.
Der PYROMAT ECO ist für die Verbrennung von Stückholz, stückiges Restholz,
Holzbriketts und Restholz mit Spänen konzipiert. Optional kann der PYROMAT ECO
mit einem Ölbrenner ausgestattet werden.
Bei der Verwendung von stückigem Restholz, Holzbriketts und Restholz mit
Spänen, ist darauf zu achten, dass vor dem Einfüllen dieser Brennstoffe, der
Füllraum zu einem Drittel mit Stückholz befüllt ist. Dies ist erreicht, sobald der
Schamott der Brennkammer nicht mehr sichtbar und der Rost vollständig mit
Stückholz bedeckt ist.
Bei der Zugabe von stückigem Restholz, Holzbriketts und Restholz mit Spänen
sollte in regelmäßigen Abständen Stückholz zugefügt werden, um einen besseren
Abbrand zu gewährleisten.
Bei Verwendung anderer Brennstoffe übernimmt Köb keine Gewährleistung für die
Sicherheit, Funktion und Lebensdauer des Kessels. Siehe Allgemeine
Lieferbedingungen Punkt „Gewährleistung"
Das Holz muss lufttrocken sein. Für eine natürliche Trocknung werden 1 bis 2 ½ Jahre
benötigt. Diese Trocknung kann teilweise im Freien (gedeckt) erfolgen und sollte dann
mindestens 1 Jahr in einem geeigneten Schuppen fortgesetzt werden. Der
Wassergehalt (w) sollte maximal 25% (w 25) betragen.
Zu kurz gelagertes, feuchtes Holz hat nur die Hälfte seines möglichen Heizwertes
und hat einen höheren Ascheanteil.
Lufttrockenes, naturbelassenes Stückholz wie z.B. Spalt-, Scheit - bzw. Rundholz.
max. ∅ 15cm
Hartholz:
max. ∅ 12cm
Weichholz:
Richtwert für Lagerung (bei trockener Lagerung):
Hartholz:
2 bis 2½ Jahre
Weichholz:
1 bis 1½ Jahre
Naturbelassenes, nicht stückiges Holz (max. Wassergehalt 25%) in Form von
Grob- Hackschnitzel einschließlich anhaftender Rinde mit einer Kantenlänge größer
5cm.
Presslinge aus Spänen, sofern sie nicht unter Verwendung von Bindemittel
hergestellt sind. Durchmesser größer 4cm.
Schreinereiabfälle in Form von verleimten Holz und Holzresten, soweit keine
Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind. Kantenlänge größer 5cm.
PYROMAT ECO35 - ECO151 Version 1.2
Seite 17 von 63

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis