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Leistungskompensation Zur Erhöhung Der Zulässigen Abgaslängen; Allgemeine Hinweise Zum Abgasleitungssystem - BROTJE WGB 70 i Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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6 Installation
Max. Gesamtlänge der Abgasleitung nach
Leistungskompensation
(4)
Max. Anzahl der Umlenkungen ohne Abzug
von der Gesamlänge
(5)
(1) Es sind grundsätzlich nicht mehr als 4 Bögen 87° zulässig. 2 Bögen 45° entsprechen dabei 1 Bogen 87°.
Abgasleitungen sind innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfteten Schächten anzuordnen.
Die Schächte müssen aus nicht brennbaren, formbeständigen Baustoffen bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten, in Wohngebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten haben.
(2) Raumluftunabhängig
(3) Raumluftabhängig
(4) Erhöhung der zulässigen Abgaslängen, siehe Verweis unten.
(5) Inklusive Grundbausätze.
(6) Die max. möglichen Längen müssen vom Schornsteinhersteller angegeben werden. Es muss eine feuerungstechnische Bemessung
nach EN 13384 bzw. eine Auslegung gemäß LAS-Zulassung erfolgen.
6.4.4
Leistungskompensation zur Erhöhung der zulässigen Abgaslängen
Tab.13
Drehzahlparameter für Leistungskompensation, Erdgas
Einstellung
Werkseinstellung
Einstellung für Leistungs­
kompensation
Tab.14
Drehzahlparameter für Leistungskompensation, Flüssiggas
Einstellung
Werkseinstellung gemäß
Umbausatz
Einstellung für Leistungs­
kompensation
6.4.5

Allgemeine Hinweise zum Abgasleitungssystem

38
WGB 50 – 110 i
[m]
.
Die max. Abgasleitungslängen ergeben sich durch die Forderung, dass
die Leistungsminderung durch den Abgas-Gegendruck nicht mehr als 5%
betragen darf. Für Anlagen, in denen die in der Tabelle "Zulässige
Abgaslängen" (siehe Verweis unten) angegebene „max. Gesamtlänge der
Abgasleitung" nicht ausreichen, kann die Gebläsedrehzahl der Kessel
erhöht werden. So kann die Leistungsminderung kompensiert werden und
es können größere Abgasleitungslängen genutzt werden (siehe
Tabelle "Zulässige Abgaslängen", „max. Gesamtläge der Abgasleitung
nach Leistungskompensation").
Für diese Leistungskompensation müssen die Prog.-Nr. 9626 und 9627
geändert werden. Sie befinden sich im Menü „Feuerungsautomat". Die
geänderten Werte für den Betrieb mit Erdgas oder Flüssiggas können den
untenstehenden Tabellen entnommen werden.
Prog.-Nr. Bezeichnung
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
Prog.-Nr. Bezeichnung
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
Normen und Vorschriften
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu
beachten:
40
(6)
2
(6)
Weitere Informationen siehe
Leistungskompensation zur Erhöhung der zulässigen
Abgaslängen, Seite 38
WGB 50
111,3
140
118,3
70
WGB 50
111,8
8
119,2
-80
Weitere Informationen siehe
Zulässige Abgasleitungslängen, Seite 37
25
25
WGB 70
WGB 90
78,3
63,1
120
320
83,5
67,2
30
240
WGB 70
WGB 90
74,5
58,7
186
327
79,8
63,1
74
195
7703011 - 04 - 16072021
WGB 110
58,6
260
-
-
WGB 110
54,9
157

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Diese Anleitung auch für:

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