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Bestimmungsgemäße Verwendung - HBS CDi 1502 Betriebsanleitung

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6 Bestimmungsgemäße Verwendung
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Unsere Bolzenschweißgeräte sind ausschließlich für die gewerbliche Nutzung ge-
baut und konzipiert. Die Nutzung im nicht gewerblichen Bereich wird wegen feh-
lender Kenntnisse der angewandten Schweißtechnik und deren geltenden Normen
ausdrücklich untersagt.
Das Bolzenschweißgerät ist ausschließlich dazu bestimmt, genormte Schweißele-
mente zu verschweißen. Jede andere Verwendung führt dazu, dass die gewünschte
Festigkeit der Schweißverbindung gemindert wird.
An das Bolzenschweißgerät dürfen nur die HBS-Schweißpistolen C 08, CA 08,
CI 03 und PAH-1 sowie die vollautomatische Bolzenzuführung VBZ-3 angeschlos-
sen werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebs-
anleitung der verwendeten Komponente und das Einhalten der Intervalle und Be-
dingungen für Prüfungen und Wartungsarbeiten am Bolzenschweißgerät und den
verwendeten Komponenten.
Prüfen Sie auf jeden Fall in der Betriebsanleitung Ihrer Schweißpistole, ob sie mit
diesem Bolzenschweißgerät verwendet werden darf.
Die Bolzenschweißanlage muss zum Verschweißen der verwendeten Schweißele-
mente geeignet sein.
Im Kaltstauchverfahren hergestellte Schweißelemente haben einen Flansch und
eine Zündspitze. Der Flansch verhindert beim Schweißen das Übergreifen des
Lichtbogens auf den zylindrischen Teil des Schweißelements und vergrößert gleich-
zeitig die Schweißfläche.
‹ Entnehmen Sie der Betriebsanleitung für Ihre Schweißpistole, wel-
che Schweißelemente verwendet werden dürfen.
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Alle Rechte vorbehalten – Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herstellers
©HBS Bolzenschweiss-Systeme GmbH & Co. KG

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Diese Anleitung auch für:

92-10-1504b

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