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Zuerst Informieren; Bestimmungsgemäße Verwendung; Erstinbetriebnahme; Fachbegriffe - Viessmann VITODENS Bedienungsanleitung

Heizungsanlage mit regelung vitotronic 200, typ ho1b für witterungsgeführten betrieb
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Inhaltsverzeichnis

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Zuerst informieren

Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlosse-
nen Heizungssystemen gemäß EN 12828 unter
Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Service-
und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben
werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von
Heizwasser in Trinkwasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit anla-
genspezifisch zugelassenen Komponenten vorgenom-
men wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.

Erstinbetriebnahme

Die Erstinbetriebnahme und Anpassung der Regelung
an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie
die Einweisung in die Bedienung müssen von Ihrem
Heizungsfachbetrieb vorgenommen werden.

Fachbegriffe

Zum besseren Verständnis der Funktionen Ihrer
Vitotronic Regelung werden einige Fachbegriffe näher
erläutert.
Diese Fachbegriffe sind wie folgt gekennzeichnet:

Ihre Anlage ist voreingestellt

Ihre Heizungsanlage ist werkseitig voreingestellt und
somit betriebsbereit:
Raumbeheizung
Zwischen 06:00 und 22:00 Uhr werden die Räume
mit 20 °C „Raumtemperatur Soll" beheizt (normale
Raumtemperatur).
Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr werden die Räume
mit 3 °C „Red. Raumtemp. Soll" beheizt (reduzierte
Raumtemperatur, Frostschutz).
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Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z.B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z.B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Als Betreiber einer neuen Feuerungsanlage sind Sie
verpflichtet, diese Feuerungsanlage umgehend dem
für Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu melden. Der Bezirksschornsteinfeger-
meister erteilt Ihnen auch Auskünfte über seine weite-
ren Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regel-
mäßige Messungen, Reinigung).
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel
„Begriffserklärungen" im Anhang.
Warmwasserbereitung
Zwischen 05:30 und 22:00 Uhr wird das Trinkwas-
ser auf 50 °C „Warmwassertemp. Soll" erwärmt.
Eine eventuell vorhandene Zirkulationspumpe ist ein-
geschaltet.
Zwischen 22:00 und 05:30 Uhr wird der Warmwas-
ser-Speicher nicht nachgeheizt. Eine eventuell vor-
handene Zirkulationspumpe ist ausgeschaltet.
Hinweis
Eine vor 22:00 Uhr begonnene Warmwasserberei-
tung wird beendet.
Frostschutz
Der Frostschutz Ihres Heizkessels und Warmwasser-
Speichers ist gewährleistet.

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