4.3
4.3 Festlegung der
Gerätedimensionierung
Zunächst gilt es für die richtige Auslegung des Wohnungslüf-
tungsgerätes eine Luftmengenbilanz zu erstellen, die sowohl die
Größe, als auch die Nutzung der einzelnen Räume berücksich-
tigt (siehe Kapitel 5).
5
Grundlagen für die
Anlagenplanung bei
Wohnungslüftungs-
systemen
Das vorliegende Kapitel vermittelt einen Einblick in die Grund-
sätze der Planung von Wohnungslüftungsanlagen. Die wichtigs-
ten zu beachtenden Normen und Richtlinien bilden die DIN 1946-
6 und die DIN 4719. Diese legen die notwendigen Volumen-
ströme fest, die der Anlagenplanung zu Grunde zu legen sind.
Danach erfolgt die Auslegung von Kanalnetz, Ventilator, Wärme-
rückgewinnungsanlage und anderer Baugruppen.
Zusätzliche Anforderungen:
Die Luftbewegung in den Wohnräumen darf nicht als stö-
rend empfunden werden. Insbesondere sind Zuglufterschei-
nungen der nachströmenden Frischluft im Aufenthaltsbe-
reich zu vermeiden.
Störende Geräuschübertragungen müssen durch geeignete
Maßnahmen (z.B. Schalldämpfer) reduziert werden.
Für raumlufttechnische Anlagen gelten für den vorbeugen-
den Brandschutz die jeweiligen Landesbauordnungen. Al-
lerdings sind bei Wohngebäuden geringer Höhe (z.B. Einfa-
milienhaus mit bis zu 2 Vollgeschossen) in der Regel keine
besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen erforder-
lich.
Dunstabzugshauben in Küchen und Abluftwäschetrocknern
dürfen nicht an das Wohnungslüftungsgerät angeschlossen
werden. Sinnvoll ist es, die Abzugshauben im Umluftbetrieb
zu betreiben sowie Kondenswäschetrockner einzusetzen.
Sicherheitshinweis
Der benötigte Verbrennungs-Luftstrom für im Gebäude vor-
handene Feuerstätten (wie z.B. Kachelöfen) muss unabhän-
gig von der Lüftungsanlage zugeführt werden. Der zustän-
dige
Kaminkehrer
ist
einzubeziehen.
5.1 Luftmengenberechnung
Für die Anlagenplanung benötigt man eine Grundrisszeichnung
des Hauses mit den Angaben der lichten Geschosshöhen und
der geplanten Raumnutzung.
Auf Basis dieser Unterlagen wird das Gebäude in Zuluft-, Abluft-
und Überströmbereiche aufgeteilt und die Volumenströme der
einzelnen Räume festgelegt.
Zuluftbereiche
sind alle Wohn- und Schlafräume
sind Bad, WC, Küche und Nasssräume
Abluftbereiche
(z.B. Hauswirtschaftsraum, Wintergärten)
sind alle Flächen, die zwischen Zu- und Abluftbe-
Überströmbereiche
reich liegen, wie z.B. Flure.
DE-4
ZL 150
|
bei
der
Anlagenplanung
mit
Nachweis der Luftwechselzahl
Bei der kontrollierten Wohnraumlüftung sind die Zu- und Abluft-
volumenströme so auszulegen, dass die notwendige Luftwech-
selzahl eingehalten wird.
Die Luftwechselzahl LW ist der Quotient aus Abluftvolumenstrom
und Raumvolumen.
Beispiel:
Ein 0,5-facher Luftwechsel pro Stunde bedeutet, dass die Raum-
luft in einer Stunde zur Hälfte durch frische Außenluft ersetzt wird
bzw. dass die gesamte Raumluft alle 2 Stunden erneuert wird.
HINWEIS
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) vergleicht die Wärmegewinne
durch eine Lüftungsanlage auf Basis eines Norm-Anlagen-Luftwechsels
von 0,4 [1/h].
Bemessung Abluftvolumenströme
Raum
Abluftvolumenstrom in m³/h
Küche
Bad
WC
Hausarbeitsraum
Tab. 5.1: Abluftvolumenstrom in Anlehnung an die DIN 1946, Teil 6 sowie
DIN 18017 "Lüftung von Bädern und Toiletten"
Bemessung Zuluftvolumenströme
Die Summe der ermittelten Abluftvolumenströme muss der
Summe der Zuluftvolumenströme entsprechen.
Die Volumenströme der einzelnen Räume sind so abzustimmen,
dass sich die Luftwechselzahl innerhalb der unten angegebenen
Grenzen bewegt und der Zuluft- dem Abluftvolumenstrom ent-
spricht.
Raumtyp
Wohn-/Schlafräume
Küche / Bad / WC
Luftwechsel des Gebäudes
Der Gesamtluftwechsel als gemittelter Wert über alle Räume
sollte zwischen 0,4 und 1 pro Stunde liegen. Das bedeutet, dass
innerhalb einer Stunde das 0,4 bis 1,0-fache an Raumvolumen
durch Frischluft ersetzt wird.
Folgende Mindestvolumenströme sollten dabei in Abhängigkeit
der Wohnfläche und Personenzahl nicht unterschritten werden:
60
60
30
30
Luftwechsel
min
max
0,7
1,0
2,0
4,0
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