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Kranstellfläche - Nordex Delta4000 Dokumentation

Transport, zuwegung und krananforderungen
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Allgemeine Dokumentation
5.
Kranstellfläche
Die Kranstellfläche muss gemäß der lokalen Gegebenheiten und Krantechnik
geplant und angepasst werden. Die Kranstellfläche muss der Flächenpressung
der Kranstützen, respektive der Kettenfahrzeuge, standhalten. Die Größe der
Flächenpressung richtet sich nach dem max. Gewicht der Komponenten und der
Größe des verwendeten Krans (Mobilkran, Raupenkran) und muss mindestens
250 kN/m² betragen.
Die Kranstellfläche muss über die gesamte Fläche eben sein, darf kein Gefälle
aufweisen und ist so zu planen, dass der Höhenunterschied zwischen Stell-
fläche und Fundamentoberkante nicht mehr als 1,80 m beträgt. Sollte dieser
Wert überschritten werden, kann der Einsatz größerer, kostenintensiverer
Krantechnik erforderlich sein.
Bei Hybridtürmen ist der Übergang (Auffahrrampe siehe Abb.23) zwischen
Kranstellfläche und dem verfüllten Fundament mit einer Steigung von maximal
10° in geschotterter Bauweise mit einer Tragfähigkeit von 120 kN herzustellen,
so dass Baustellenfahrzeuge den Fundamentbereich montagebedingt befahren
können. Die Rampe ist so anzusetzen, dass der Hauptkran uneingeschränkt
arbeiten kann und die Rettungswege ebenfalls uneingeschränkt erhalten
bleiben. Bei Stahlrohrtürmen kann alternativ an Stelle der Rampe ein Aufgang,
siehe Abb.24 (Tabelle + Darstellung (Punkt 4a/4b) ausgebaut werden.
Im Kranstellflächen-, Aufbau- und Arbeitsbereich (u. a. Lichtraum) des Krans
dürfen keine Hindernisse stehen, die den Aufbau und den Betrieb des Kranes
stören (siehe folgende Zeichnungen). Für den Betrieb des Kranes müssen
besonders die Länge der Rotorblätter sowie die Fläche zur Montage des
Kranauslegers beachtet werden.
Aushub/Abraum ist lediglich hinter dem Fundament (siehe Abb.21) oder außer-
halb der dargestellten Montageflächen und Kurvenbereiche samt Überschwenk-
bereiche (siehe Kapitel 3.3.1 "Kurven") zu lagern.
Die Transformatorstation darf nicht auf der Kranstellfläche oder der Montage-
fläche des Kranauslegers liegen. Um einen Schmutzeintrag in die Windenergie-
anlage zu vermeiden, müssen ein Zugang zum Fundament sowie der Boden
verdichtet und mit einer Schotterung versehen sein, die eine trockene und
saubere Fläche gewährleisten.
Direkt um das Fundament herum muss ein begehbarer Arbeitsraum von ca. 2 m
Breite vorhanden sein. Das Maschinenhaus darf nur auf der Kranstellfläche
oder, unter Verwendung von Baggermatten / Holzunterlagen, auf geeignetem,
tragfähigem Boden abgestellt werden.
Für die Montage des Kranauslegers bei Gittermastkranen ist eine lange, mit 8 t
befahrbare, ebene Aufbaufläche mit einer Mindestbreite von 5 m notwendig.
Diese muss geschottert oder mit verschraubbaren Platten ausgelegt sein und
die Mindestlänge ist abhängig von der Turmhöhe in den folgenden Beispielen
dargestellt. Parallel zu der gesamten Länge muss ein Hilfskran rangieren
können.
Revision 09 / 25.09.2019
E0003937100
Seite 33 von 40

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