Allgemeine Dokumentation
Abb. 20
3.5
Öffentliche Straßen
Grundsätzlich ist der Auftraggeber verantwortlich für eine Zuwegung vom Ziel-
hafen bzw. einer geeigneten Autobahnabfahrt bis zur Baustelle. Auch ggf. erfor-
derliche bauliche Maßnahmen sind durch den Auftraggeber zu planen,
genehmigen zu lassen und durchzuführen.
Nordex kann hierbei bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien und der Benen-
nung erforderlicher Baumaßnahmen behilflich sein. Hierzu kann es, je nach
Komplexität der Zuwegung erforderlich sein, frühzeitig eine Probegenehmigung
zu beantragen oder einen „Dummy Run" vor Beginn der Schwertransporte
durchzuführen.
Öffentliche Straßen
Revision 09 / 25.09.2019
Draufsicht, allg. Fall, Aufstellvarianten für die Gestelle
1 Kranstellfläche
E0003937100
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