4.
Krananforderungen
Zur Errichtung der Windenergieanlage werden ein Hauptkran und mindestens
ein Hilfskran benötigt. Der Hilfskran muss vor, während und nach der Errichtung
mehrfach die Position wechseln können. Die Mindestragkraft (Hakenlast) für die
Module auf den entsprechenden Höhen siehe Kapitel 2 "Gewichte, Maße und
Hinweise zur Handhabung".
Die erforderliche Hakenhöhe beträgt Nabenhöhe + 14 m.
Die Zwangsauslage des Hauptkrans beträgt 15-30 m (je nach Krantyp).
Die Zwangsauslage des Hilfskrans beträgt 6-12 m (je nach Krantyp).
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Revision 09 / 25.09.2019
E0003937100
Allgemeine Dokumentation