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Ausweichflächen - Nordex Delta4000 Dokumentation

Transport, zuwegung und krananforderungen
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● Einwandfreie Entwässerung der Zuwegung muss an jeder Stelle gewährlei-
stet sein (Quergefälle 1 bis 2 %).
● Einwandfreie Wasserführung, z. B. in seitlichen Gräben bzw. bei Kreuzung
der Zuwegung in Rohren darunter, muss gewährleistet sein, um Unterspü-
lungen, Auswaschungen, Hohlraumbildung sowie Geländerutsche dauerhaft
zu verhindern.
● Sollten Streckenabschnitte der internen Baustellenzuwegung unter dem
Höhenniveau der umliegenden Felder, Acker, etc. liegen muss für entspre-
chende Drainage / Entwässerung der Wege gesorgt werden.
● Vor Baubeginn ist eine detaillierte, projekt- und standortspezifische Ausfüh-
rungsplanung der Zuwegung notwendig. Dabei müssen die detaillierten
Anforderungen seitens des Statikers, des Bodengutachters, des Fuhrunter-
nehmers und von Nordex berücksichtigt werden. Bei Nichtumsetzung der
erforderlichen Maßnahmen kann es zum zeitlichen Verzug und Mehrkosten
für den Einsatz anderer, adäquater Transporttechnik kommen.
● Zuwegung und Kranstellfläche müssen bei allen zu erwartenden Wetterbe-
dingungen und über die gesamte Bauzeit für Schwerlastfahrzeuge die
notwendige Tragfähigkeit und Befahrbarkeit aufweisen. Mögliche Beschädi-
gungen der Straßenoberflächen sind umgehend durch den Auftraggeber zu
beseitigen.
● Raupenkrane erfordern ggf. eine besondere Auslegung von Transport- und
Verfahrwegen. Es können Spurbreiten bis zu 12 m erforderlich sein.
3.3.4
Ausweichflächen
Ausweichflächen dienen ankommenden und bereits entladenen Fahrzeugen als
Parkfläche und als Ausweichfläche für entgegenkommende Fahrzeuge. Diese
Ausweichflächen sollen eine permanente Erreichbarkeit der Montageflächen
während der Liefer- und Errichtungsphase gewährleisten und während der
gesamten Bauphase Verkehrsbeeinträchtigungen verringern. Die Positionie-
rung dieser Flächen ist individuell für jedes Projekt mit Nordex abzustimmen.
Die nachfolgenden beiden Darstellungen zeigen einen beispielhaften Ausbau
der Park- und Ausweichflächen. Diese Flächen können temporär mit Schotter
ausgebaut oder mit befahrbaren / verschraubbaren Platten ausgelegt werden.
Die Seitenneigung darf 2 % nicht überschreiten. Je nach Auslegung der parkin-
ternen Infrastruktur können die Park- und Ausweichflächen in die Hilfskranflä-
chen (Kranstellflächenbereich für die Montage des Kranauslegers) integriert
werden,Ka17 bis Abb.21. Ausweichflächen sollten so angeordnet werden, dass
diese unter anderem für Leerfahrzeuge als Ruhezonen zu verwenden sind.
Grundsätzlich ist mindestens eine Ausweichfläche / Parkfläche nahe der Wind-
parkeinfahrt zu planen, so dass ankommende Schwertransporte die öffentliche
Straße verlassen können und bei Tagesanbruch / Arbeitsbeginn einzeln zu dem
jeweiligen WEA-Standort geleitet werden können.
Bei längeren einspurigen Hauptzufahrten (ab ca. 750 m) sollten alle 500 m
Ausweichflächen (Parkbuchten) mit den Längen L=90 m (N149) bzw. L=80 m
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Revision 09 / 25.09.2019
E0003937100
Allgemeine Dokumentation
Kurven, Wendemöglichkeit und Trichter

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