Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Dimensionierung Der Wärmepumpe; Monovalente Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 300-G BWC 301.C Planungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Planungshinweise
(Fortsetzung)
Der Rücklauf Speicher-Wassererwärmer darf nur an die Wärme-
pumpe 1. Stufe angeschlossen werden.
9.5 Dimensionierung der Wärmepumpe
Zuerst die Norm-Gebäudeheizlast Φ
das Kundengespräch und die Angebotserstellung ist in den meisten
Fällen eine überschlägige Ermittlung der Heizlast ausreichend.

Monovalente Betriebsweise

Im monovalenten Betrieb muss die Wärmepumpe als einziger Wär-
meerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes gemäß
EN 12831 decken.
Für eine monovalente Betriebsweise müssen die möglichen Primär-
eintrittstemperaturen am Aufstellort und die Einsatzgrenzen der Wär-
mepumpe berücksichtigt werden:
Min. Primäreintrittstemperatur und min. Vorlauftemperatur Sekundär-
kreis: Siehe Kapitel „Einsatzgrenzen nach EN 14511".
Zusätzlich muss bei monovalenter Betriebsweise beachtet werden,
dass die Heizleistung der Wärmepumpe und die max. Vorlauftempe-
ratur Sekundärkreis von der Primäreintrittstemperatur abhängt. Dies
kann Komforteinbußen zur Folge haben, insbesondere bei der Trink-
wassererwärmung.
Daher bei der Planung folgende Punkte beachten:
■ Prüfen, ob in Abhängigkeit der Primäreintrittstemperaturen am
Aufstellort die max. Vorlauftemperatur der Wärmepumpe aus-
reicht, um die landesspezifischen Anforderungen bei der Trinkwas-
sererwärmung zu erfüllen.
■ Bei der Erstinbetriebnahme oder im Servicefall kann die Tempera-
tur im Sekundärkreis unter der erforderlichen min. Vorlauftempera-
tur der Wärmepumpe liegen. Der Verdichter der Wärmepumpe
läuft dann nicht eigenständig an.
■ Falls der Frostschutzbetrieb dauerhaft aktiv ist (z. B. in einem Feri-
enhaus), kann die Temperatur im Sekundärkreis unter die min.
Vorlauftemperatur der Wärmepumpe absinken. Der Verdichter der
Wärmepumpe läuft dann nicht eigenständig an.
Daher muss auch bei einer monovalenten Auslegung einer Wärme-
pumpe immer ein weiterer Wärmeerzeuger planerisch berücksichtigt
werden, z. B. Heizwasser-Durchlauferhitzer.
Falls die Wärmepumpe in der monovalenten Betriebsweise den
Wärmebedarf nicht decken kann, muss die Wärmepumpe mono-
energetisch (mit Heizwasser-Durchlauferhitzer) oder bivalent (mit
externem Wärmeerzeuger) betrieben werden. Andernfalls besteht
die Gefahr, dass der Verflüssiger einfriert und die Wärmepumpe
erheblich beschädigt wird.
Hinweis
Abhängig vom Wärmepumpentyp ist der Heizwasser-Durchlauferhit-
zer werkseitig in der Wärmepumpe eingebaut oder als Zubehör
erhältlich:
Siehe Kapitel „Installationszubehör".
Bei Wärmepumpenanlagen mit monovalenter Betriebsweise ist eine
genaue Dimensionierung besonders wichtig, da zu groß gewählte
Geräte oftmals mit unverhältnismäßig hohen Anlagenkosten verbun-
den sind. Überdimensionierung daher vermeiden!
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
VITOCAL
des Gebäudes ermitteln. Für
HL
Vor der Bestellung muss wie bei allen Heizsystemen die Norm-
Gebäudeheizlast gemäß EN 12831 ermittelt und die Wärmepumpe
entsprechend gewählt werden.
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksich-
tigen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit in der
Regel unberücksichtigt.
Hinweis
Zwischen 2 Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so lang
sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
tungsbedarf multipliziert:
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß GEG)
Haus (Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus (ohne Wärmedämmung)
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit
Beispiel:
Neubau mit guter Wärmedämmung (50 W/m
2
Fläche von 170 m
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 8,4 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich eine Tages-Wärmemenge von:
■ 8,4 kW · 24 h = 202 kWh
Um die max. Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund der
Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur Ver-
fügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unberück-
sichtigt.
■ 202 kWh / (18 + 2) h = 10,1 kW
Die Leistung der Wärmepumpe muss bei einer max. Sperrzeit von
3 × 2 Stunden pro Tag also um 20 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
9
2
10 W/m
40 W/m
2
50 W/m
2
2
80 W/m
2
120 W/m
2
) und einer beheizten
VIESMANN
171

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis