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Allgemeine Informationen; Regulatorische Hinweise; Umgebungsbedingungen Für Den Einsatz; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - Nordcap NUOVAIR C5.1S COMPACT Bedienungsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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Abschnitt 3
3.1

Allgemeine Informationen

ACHTUNG!
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen
beziehen sich ausschließlich auf den SCHNELL-
KÜHLER und sind gegebenenfalls durch Informatio-
nen zu den Sicherheitsnormen des Systems, in dem
der SCHNELLKÜHLER eingesetzt wird, zu ergänzen.
Dieses Kapitel enthält die von der Maschinenrichtlinie
geforderten Informationen, die für die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften im Allgemeinen, die Bewertung
der Risiken, die sich aus der Verwendung des
SCHNELLKÜHLERS ergeben, und die Umgebungsbe-
dingungen für die Verwendung des SCHNELLKÜH-
LERS erforderlich sind.
Die Nichtbeachtung der Anweisungen in diesem Kapitel
und der zusätzlichen Anweisungen in diesem Handbuch
kann dazu führen, dass die während der Entwurfsphase
vorgesehenen
Sicherheitsbedingungen
werden und das mit dem SCNHELLKÜHLER arbeitende
Personal verletzt wird.
3.2

Regulatorische Hinweise

Der SCHNELLKÜHLER als Ganzes und seine einzelnen
Komponenten wurden unter Berücksichtigung der
aktuellen harmonisierten EC-Normen sowie weiterer
europäischer und nationaler Normen konzipiert, die
gemäß der Maschinenrichtlinie des Rates der Europäi-
schen Gemeinschaften (Richtlinie 89/392/EWG und
nachfolgende Änderungen) anwendbar sind. Die wich-
tigsten harmonisierten Normen, die berücksichtigt
werden, sind die folgenden:
UNI EN 292-1, UNI EN 292-2, UNI EN 294, UNI EN
414, CEI EN 60204-1, 89/109/CEE, Richtlinie
2006/95/CE, Richtlinie 2004/108/CE
3.3
Umgebungsbedingungen für den Einsatz
1 - Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Der SCHNELLKÜHLER muss in Räumen mit
einer Umgebungstemperatur von + 5 °C bis + 35
°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von weni-
ger als 85 % eingesetzt werden.
2 - Betriebsumgebung
Der SCHNELLKÜHLER darf nur in industrieller
Umgebung eingesetzt werden und muss vor
Witterungseinflüssen (Regen, Hagel, Schnee,
Nebel, etc.) geschützt sein. Der SCHNELLKÜHLER ist
nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten oder
teilweise explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen,
weshalb es dem Anwender untersagt ist, den SCHNELL-
KÜHLER unter solchen Bedingungen einzusetzen.
Allgemeine Informationen und Sicherheitsvorschriften
unwirksam
3 - Beleuchtung
Der Raum, in dem die Maschine aufgestellt
werden soll, muss so beleuchtet sein, dass die
Tasten,
die
Bedienungselemente
Not-Aus-Einrichtungen leicht zu erkennen sind.
Eine gute Industriebeleuchtung für die Bearbeitung mit
mittlerer Genauigkeit liegt bei ca. 300-600 Lux.
4 - Rückstände und Umweltverschmutzung
Der Anwender ist verantwortlich für die Einhal-
tung aller geltenden Vorschriften und Richtlinien
im Einsatzland des SCHNELLKÜHLERS bezüg-
lich der Behandlung von Schmiersto en und
Flüssigkeiten, die im SCHNELLKÜHLER verwendet
werden.
3.4

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

Die Konfiguration des SCHNELLKÜHLERS und der
jeweiligen Unfallverhütungseinrichtungen entspricht
den Anforderungen der Maschinenrichtlinie des Rates
der Europäischen Gemeinschaften.
Die Nichtanwendung dieser Vorschriften könnte dazu
führen, dass die in der Entwurfsphase vorgesehenen
Sicherheitsbedingungen unzureichend sind.
Das für die Verwendung und Überwachung des
SCHNELLKÜHLERS
muss vom Arbeitgeber über die Unfallrisiken, die
am SCHNELLKÜHLER installierten Sicherheitsein-
richtungen und die allgemeinen Unfallverhütungs-
vorschriften gemäß den Gemeinschaftsrichtlinien
und/oder den im Bestimmungsland der Maschine
geltenden Rechtsvorschriften unterrichtet werden.
Das für die Bedienung des Schnellkühlers zuständi-
ge Personal muss sich in einem optimalen körperli-
chen und geistigen Zustand befinden und darf nicht
unter dem Einfluss von Substanzen stehen, die von
Natur aus den Sinn der Wahrnehmung verändern
oder die Reflexe verlangsamen können.
Es ist Kindern und ungeeigneten Personen strengstens
untersagt, den SCHNELLKÜLER zu bedienen. Diese
müssen vom Schnellkühler ferngehalten werden.
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NA1.18
und
verantwortliche
Personal
die

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