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Bestimmungsgemäße Verwendung; Gefahrenquellen Beim Lichtbogenschweißen - EINHELL RT-EW 230 Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Anleitung_RT_EW_230_SPK5:_
D
Beachten Sie!
Die Lichtstrahlung des Lichtbogens kann die
Augen schädigen und Verbrennungen auf der
Haut hervorrufen.
Das Lichtbogenschweißen erzeugt Funken und
Tropfen von geschmolzenem Metall, das ge-
schweißte Arbeitstück beginnt zu glühen und
bleibt relativ lange sehr heiß.
Berühren Sie das Werkstück deshalb nicht mit
bloßen Händen.
Beim Lichtbogenschweißen werden gesundheits-
schädliche Dämpfe freigesetzt, achten Sie darauf,
diese möglichst nicht einzuatmen.
Schützen Sie sich gegen die gefährlichen Effekte
des Lichtbogens und halten Sie unbeteiligte
Personen mindestens 15 m vom Lichtbogen
entfernt.
Warnung: Abhängig von der Netzanschlussbe-
dingung am Anschlusspunkt des Schweißgerätes,
kann es im Netz zu Störungen für andere Ver-
braucher führen.
Achtung!
Bei überlasteten Versorgungsnetzen und Strom-
kreisen können während des Schweißens für andere
Verbraucher Störungen verursacht werden. Im
Zweifelsfalle ist das Stromversorgungsunternehmen
zu Rate zu ziehen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber
hinausgehende Verwendung ist nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus hervorgerufene
Schäden oder Verletzungen aller Art haftet der
Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte
bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen,
handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
Gefahrenquellen beim Lichtbogen-
schweißen
Beim Lichtbogenschweißen ergeben sich eine Reihe
von Gefahrenquellen. Es ist daher für den Schweißer
besonders wichtig, nachfolgende Regeln zu beach-
ten, um sich und andere nicht zu gefährden und
Schäden für Mensch und Gerät zu vermeiden.
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15.09.2009
11:52 Uhr
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1. Arbeiten auf der Netzspannungsseite, z.B. an
Kabeln, Steckern, Steckdosen usw. nur vom
Fachmann ausführen lassen. Dies gilt insbeson-
dere für das Erstellen von Zwischenkabeln.
2. Bei Unfällen Schweißstromquelle sofort vom
Netz trennen.
3. Wenn elektrische Berührungsspannungen auf-
treten, Gerät sofort abschalten und vom Fach-
mann überprüfen lassen.
4. Auf der Schweißstromseite immer auf gute elek-
trische Kontakte achten.
5. Beim Schweißen immer an beiden Händen iso-
lierende Handschuhe tragen. Diese schützen vor
elektrischen Schlägen (Leerlaufspannung des
Schweißstromkreises), vor schädlichen Strahl-
ungen (Wärme und UV Strahlungen) sowie vor
glühenden Metall und Schlackenspritzern.
6. Festes isolierendes Schuhwerk tragen, die
Schuhe sollen auch bei Nässe isolieren. Halb-
schuhe sind nicht geeignet, da herabfallende,
glühende Metalltropfen Verbrennungen verur-
sachen.
7. Geeignete Bekleidung anziehen, keine synthet-
ischen Kleidungstücke.
8. Nicht mit ungeschützten Augen in den Licht-
bogen sehen, nur Schweiß-Schutzschild mit vor-
schriftsmäßigen Schutzglas nach DIN verwen-
den. Der Lichtbogen gibt außer Licht- und
Wärmestrahlen, die eine Blendung bzw. Ver-
brennung verursachen, auch UV-Strahlen ab.
Diese unsichtbare ultraviolette Strahlung verur-
sacht bei ungenügendem Schutz eine erst einige
Stunden später bemerkbare, sehr schmerzhafte
Bindehautentzündung. Außerdem hat die UV-
Strahlung auf ungeschützte Körperstellen
sonnenbrandschädliche Wirkungen zur Folge.
9. Auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche
Personen oder Helfer müssen auf die Gefahren
hingewiesen und mit den nötigen Schutzmittel
ausgerüstet werden, wenn notwendig, Schutz-
wände einbauen.
10. Beim Schweißen, besonders in kleinen Räumen,
ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen,
da Rauch und schädliche Gase entstehen.
11. An Behältern, in denen Gase, Treibstoffe,
Mineralöle oder dgl. gelagert werden, darf auch
wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden, da
durch Rückstände Explosionsgefahr besteht.
12. In Feuer und explosionsgefährdeten Räumen
gelten besondere Vorschriften.
13. Schweißverbindungen, die großen Beanspruch-
ungen ausgesetzt sind und unbedingt Sicher-
heitsforderungen erfüllen müssen, dürfen nur
von besonders ausgebildeten und geprüften
Schweißern ausgeführt werden.

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