1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Geräte zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
n
Versagen wichtiger Funktionen der Geräte.
n
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung.
n
Gefährdung von Personen durch elektrische
und mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
n
Das Gerät wird für den flexiblen Einsatz
betriebsfertig ausgeliefert und ist nach der Auf-
stellung durch den Betreiber einsatzbereit.
n
Eine stationäre Installation, die das Trennen
der Kältemittel führenden Verbindungslei-
tungen erfordert, darf nur durch autorisiertes
Fachpersonal erfolgen!
n
Ein vorhandener Berührungsschutz (Gitter) für
sich bewegende Teile darf bei einem sich im
Betrieb befindlichen Gerät nicht entfernt
werden.
n
Die Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
n
Bei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
n
Die Geräte oder Komponenten sind keiner
mechanischen Belastung, extremen Wasser-
strahl und extremen Temperaturen auszu-
setzen.
n
Die Anlage ist mit einem brennbaren Kälte-
mittel gefüllt. Tauen Sie eventuell vereiste
Gerätekomponenten niemals eigenständig ab!
n
Räume in denen Kältemittel austreten kann
sind ausreichend zu be- und entlüften. Sonst
besteht Erstickungsgefahr.
n
Alle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und -austrittsöffnungen, müssen frei
von fremden Gegenständen, Flüssigkeiten
oder Gasen sein.
n
Die Geräte dürfen nicht in stark staub-/ bzw.
chlorhaltiger Umgebung oder in Ställen mit
amoniakhaltiger Atmosphäre verwendet
werden.
n
Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre Arbeitssi-
cherheit und Funktion überprüft werden. Sicht-
kontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
n
Die lokalen Raumklimageräte sind für den fle-
xiblen Einsatz in Wohn- und Arbeitsräumen
konzipiert. Ein Ganzjahresbetrieb wird nicht
empfohlen.
Lassen Sie die Geräte nicht über einen län-
n
geren Zeitraum unbeaufsichtigt laufen.
1.7 Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs- und
Inspektionsarbeiten
n
Das in der Anlage verwendete Kältemittel R32
ist brennbar. Beachten Sie ggf. die örtlichen
Sicherheitsbedingungen.
n
Halten Sie den Kältekreislauf frei von anderen
Gasen und Fremdstoffen. Der Kältekreislauf
darf ausschließlich mit dem Kältemittel R32
befüllt werden.
n
Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
n
Aufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
Installieren und lagern Sie die Geräte aus-
n
schließlich in Räumen größer 4 m
beachtung kann sich im Falle einer Leckage
der Raum mit einem brennbaren Gemisch
füllen! Die für die Installation und Lagerung
angegebene Mindestraumgröße von 4 m
bezieht sich auf die Grundfüllmenge des
Gerätes. Diese variiert nach Installationsart
und Gesamtfüllmenge der Anlage. Die Berech-
nung muss nach gültigen DIN Normen
erfolgen. Vergewissern Sie sich, dass der
Installationsort für den sicheren Gerätebetrieb
geeignet ist.
n
Jegliche Personen die in den Kältekreislauf
eingreifen, müssen ein gültiges Zertifikat von
der Industrie und Handelskammer vorweisen
können, welches die Kompetenz im Umgang
mit Kältemittel bestätigt.
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. Bei Nicht-
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