Sicherheitstechnische Grundregeln
Grundregeln
Augenschutz
Atemschutz
Schutz vor Strahlung
Grundregeln
Die Inbetriebnahme des Gerätes darf nur durch geschultes Personal und nur im Rahmen der
technischen Bestimmungen erfolgen. Schweiss- und Schneidgeräte dürfen ausschliesslich
für das Schweissen und Schneiden und nicht für Arbeiten verwendet werden wie:
• Aufladen von Batterien
• Auftauen von Wasserleitungen
• Grillieren
• Heizen von Räumen mit Drahtwiderständen
• usw.
Unter geschultem Personal werden Fachkräfte verstanden,
die mit ihrer technischen Ausbildung in der Lage sind,
Gefahren zu erkennen, die durch Schweissen und Elektrizität entstehen können.
Betrieb und Wartung von Lichtbogen-Schweissgeräten bringen potentielle Gefahren mit sich.
Bedienungspersonal und alle anderen Personen im Arbeitsbereich sind vor Inbetriebnahme
des Gerätes über die Gefahrenquellen zu informieren.
Reparaturen sollen nur von einem qualifizierten Elektriker vorgenommen werden • Diese
Schweißstromquelle entspricht den einschlägigen Sicherheitsinformationen. Reparaturarbei-
ten dürfen nur von einem ausgebildeten Elektriker vorgenommen werden; sonst kann das
Gerät zu Unfällen führen.
Augenschutz
Gesicht und Augen sind vor abspringenden Schlackenteilen sowie den
Folgenden der Nachbearbeitung zu schützten.
Gase und Dämpfe
Lichtbogenschwiessvorgänge, Elektroden und Flussmittel können Dämpfe und Gase ver-
ursachen. Achtung nützen Sie keinen Sauerstoff zur Belüftung!
Massnahmen:
• Rauch und Dämpfe nicht einatmen.
• Ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes (Absaugvorrichtung, Frischluft Ventilation).
• Besondere Vorsicht ist beim Schweissen von oberlächenbehandeltem Material gebo-
ten. z.B. Verzinkt, Bestrichen oder sonst irgend auf eine Art b
• Ebenso ist das Schweissen von Inox (CrNi-Stähle) grosse Vorsicht geboten und die
Dämpfe sollten unbedingt abgezogen und gereinigt werden.
Lichtbogen-Strahlung
Lichtbogen erzeugen Strahlungen. Sie können Augenverletzungen und Hautverbrennun-
gen verursachen.
ehandelt.